Zukauf über Versteigerungen Eine Sache von Sekunden
Anbieter zum Thema
Wenn das ersteigerte Fahrzeug Sachmängel aufweist, ist Ärger vorprogrammiert. Aber mit wem?

Händler R. (Name ist der Redaktion bekannt) ersteigerte vor drei Jahren einen Audi A4 über eine Auktionsplattform. Nach der Anlieferung beim Händler stellte sich heraus, dass der Tachostand des Fahrzeugs manipuliert war. R. wollte das Fahrzeug zurückgeben; doch bis jetzt war er damit nicht erfolgreich. Das Auktionsunternehmen wies die Beschwerde ab; der einstige Einlieferer, die Niederlassung eines Herstellers, verweigerte die Rücknahme. Die Niederlassung gibt an, sie sei nicht Verkäufer der Ware, weil das Auktionsunternehmen in der Sekunde des Zuschlags Eigentümer des Audi A4 wurde. Somit war die Niederlassung nie Vertragspartner von Händler R. Der Händler aus Süddeutschland scheiterte zwar vor dem zuständigen Landesgericht, aber er will den Weg durch die Instanzen weitergehen.
R. ist kein Einzelfall. Immer wieder berichten Händler, dass sie nach dem Ankauf eines Fahrzeugs über eine Auktionsplattform enttäuscht sind, weil das Fahrzeug nicht ihren Erwartungen entsprach oder anders als beschrieben war. In der Regel findet sich eine Lösung, die für beide Seiten in Ordnung ist. Über diese Fälle wird aber nicht gesprochen; die werden mit einem zufriedenen Lächeln quittiert. Bekannt werden die Fälle, in denen sich die Parteien nicht einig werden und die vor Gericht landen. Nicht selten geht es dabei um die Frage, wer der Eigentümer der Ware bei Kaufabschluss ist und somit der tatsächliche Vertragspartner des Händlers.
-
Alle
Inhalte
Inkl. werbefreies Lesen und Vorlese-Funktion
-
E-Paper-Archiv
Alle Ausgaben von 2004 bis heute
-
Nach dem Probezeitraum 16,90 € / Monat
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen