Erstattung von Desinfektionskosten Erst reden, dann reinigen

Von Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Köln |

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Aktuell gelten strenge Hygienevorschriften. Fraglich ist allerdings, wie Kfz-Werkstätten die Kosten für Desinfektion verrechnen: an die Kunden oder als Betriebsausgaben? Auf Nummer sicher geht, wer diese Frage vor der Reparatur mit den Kunden klärt.

Wer die Desinfektionskosten zahlt, sollte vor der Reparatur geklärt sein.
Wer die Desinfektionskosten zahlt, sollte vor der Reparatur geklärt sein.
(Bild: ©Melinda Nagy - stock.adobe.com)

Die Corona-Pandemie bringt für Kfz-Betriebe strenge Hygieneauflagen mit sich. Nach einer Probefahrt oder einer Reparatur müssen sie die Fahrzeuge gründlich desinfizieren. Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Mitarbeiter als auch der Kunden.

Natürlich steigen dadurch die Kosten für Desinfektionsmittel – und seit Monaten wird kontrovers diskutiert, ob die Desinfektionskosten erstattungsfähig sind oder nicht. Das zeigen auch die jüngsten instanzgerichtlichen Urteile zu dieser Frage.