Gewährleistungsreform zum 1.1.2022 „Es sind noch nicht alle Händler auf dem gleichen Informationsstand“

Von Silvia Lulei

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Das neue Gewährleistungsrecht tritt im Januar in Kraft. Aber noch sind nicht alle Händler darauf vorbereitet. Markus Müller, Vorstandsvorsitzender Intec Garantieversicherungen, und Justiziar Carl Kalmbach raten, die verbleibende Vorlaufzeit zu nutzen, um später keinen Schaden zu erleiden.

Bis zum Jahresende sollten Gebrauchtwagenhändler ihre Vertragsformulare, Kalkulationen etc. auf das neue Gewährleistungsrecht abgestimmt haben.
Bis zum Jahresende sollten Gebrauchtwagenhändler ihre Vertragsformulare, Kalkulationen etc. auf das neue Gewährleistungsrecht abgestimmt haben.
(Bild: © animaflora – stock.adobe.com)

Redaktion: Welche Autohändler betrifft das neue Gewährleistungsrecht?

Markus Müller: Die Gesetzesänderung betrifft den gesamten Fahrzeughandel. Die größten Auswirkungen erwarten wir für den Verkauf an Verbraucher und hier ganz besonders im Gebrauchtwagenhandel. Das liegt daran, dass vom Gesetz der Verbraucher-Käufer stärker geschützt wird als der Unternehmer-Käufer. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass gebrauchte Fahrzeuge häufiger Mängel aufweisen als Neuwagen. Leider scheinen noch nicht alle Gebrauchtwagenverkäufer ausreichend auf die neuen Regelungen vorbereitet zu sein.