Falsche Tank-Mahnbescheide nach der Zeitumstellung

Autor / Redakteur: Nick Luhmann / Jens Rehberg

Gerade während Zeitumstellungen wie kürzlich von Winter- auf Sommerzeit kommt es offenbar immer wieder zu falschen Zuordnungen von Tankbetrügereien. Grund dafür sind wohl nicht korrekt eingestellte Uhrzeiten in den Videoüberwachungssystemen.

Tankstellenbetreiber oder -pächter verschicken nach Zeitumstellungen offenbar auffallend häufig irrtümlich zugeordnete Mahnbescheide. Nach Recherchen des RBB-Verbrauchermagazins „Super-Markt“ kommen solche nicht gerechtfertigten Forderungen gehäuft nach Umstellungen der Uhr wie zuletzt von Winter- auf Sommerzeit vor. Denn wenn die Uhrzeit im Videoüberwachungssystem nicht korrekt umgestellt wird, wird bis zur Zeitkorrektur begangener Tankbetrug – oder schlichte Vergesslichkeit – möglicherweise den falschen Kunden zugeordnet.

In dem Magazinbeitrag kritisiert der Geschäftsführer eines IT- und Sicherheitsunternehmens gegenüber dem Sender: „Niemand sichtet das komplette Material." Dabei könne man mit Investitionen in bessere Sicherheitstechnik oder mit einem anderen Kontrollmodus derartige Verwechslungen vermeiden.

Tankstellen müssen Benzinklau oder das Nichtbezahlen der Tankrechnung zunächst eindeutig nachweisen, Verwechslungen sollten dann eigentlich auffallen. Der RBB rät den Verbrauchern, generell den Kraftstoff immer mit Karte zu zahlen oder bei Barzahlung zumindest die Quittung aufzubewahren.

Tankbetrug ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. In dem konkreten Fall, den der RBB zur Veranschaulichung beleuchtete, war eine Berlinerin per Mahnung aufgefordert worden, die Rechnung für angeblich nicht bezahlten Sprit zuzüglich Bearbeitungsgebühren – insgesamt 115 Euro –, zu bezahlen. Dabei hatte sie nach dem Tanken ihre 27 Euro für das Benzin in bar beglichen. Die betroffene Mineralölgesellschaft hat sich mittlerweile für den Fehler entschuldigt.

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