Plug-in-Hybrid-Pkw müssen ab nächstem Jahr mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren können. Schaffen sie diese Zielvorgabe nicht, gibt es kein Fördergeld mehr vom Staat.
Der VW Touareg fährt nur knapp 50 Kilometer weit elektrisch. Ab 2022 ist das zu wenig für die E-Auto-Förderung.
(Bild: VW)
Förder-Endspurt bei den Plug-in-Hybriden: Für zahlreiche beliebte Modelle gibt es ab dem kommenden Jahr voraussichtlich keine E-Auto-Prämie mehr. Hintergrund ist eine Verschärfung der Förder-Richtlinien. Wichtig zu wissen: Stichtag ist der Tag der Auslieferung, nicht der Zeitpunkt der Bestellung.
Zu den Streichkandidaten zählen einer Aufstellung des Vergleichs-Portals „Carwow“ zufolge unter anderem Plug-in-Hybridvarianten von Audi Q8, Volvo XC90 und VW Touareg, da sie die dann geforderte elektrische Reichweite nicht schaffen. Aktuell liegt der Minimalwert bei 40 Kilometern, ab 2022 müssen es 60 Kilometer sein. Ab 2025 sind 80 Kilometer vorgesehen. Alternativ muss der maximale CO2-Ausstoß auf 50 Gramm pro Kilometer begrenzt sein. Nur wenn mindestens eine von beiden Bedingungen erfüllt ist, gibt es die Förderung von bis zu 6.750 Euro.
Ähnliche Grenzwerte für Fördergelder oder andere Vergünstigungen existieren auch in anderen EU-Ländern. Die Autohersteller haben die erste Generation ihrer Plug-in-Hybride noch auf diese Anforderungen hin entwickelt, neuere Modelle haben sich bereits den verschärften Regelungen angepasst.
Was ab dem kommenden Jahr mit den nicht mehr förderfähigen Fahrzeugen passiert, hängt vom Einzelfall ab. Die Hersteller können sie unverändert laufen lassen und auf die Förderung verzichten oder die Batteriekapazität und damit die Reichweite anheben. Zumindest bei einem Teil der Fahrzeuge dürfte das technisch ohne große Probleme möglich sein.
(ID:47595336)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.