Fragen und Antworten zur Filternachrüstung

Autor / Redakteur: Christoph Baeuchle / Christoph Baeuchle

Jeden im laufenden Jahr nachgerüsteten Partikelfilter unterstützt die Bundesregierung mit 260 Euro. »kfz-betrieb« erläutert, was es beim Beantragen der Förderung zu beachten gilt.

Als die Bundesregierung 2012 die Filterförderung wieder einführte, war der 30 Millionen Euro umfassende Topf bereits im August geleert. Ein Jahr später waren die Ressourcen bereits im Juni verbraucht. 2015 unterstützt Berlin erneut die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter.

Ab Februar können Fahrzeughalter einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellen. Wichtige Fragen und Antworten rund um die Antragstellung hat »kfz-betrieb« zusammengefasst. Weitere Informationen hat der ZDK für Mitglieder der Verbandsorganisation im Mitgliederbereich der ZDK-Webseite zusammengestellt.

Welche Fahrzeuge können gefördert werden?

Alle Pkw mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2015 mit einem genehmigten Partikelminderungssystem (Partikelfilter) nachträglich ausgestattet worden sind (Einbau nach Erstzulassung). Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sind, werden nicht gefördert.

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