Corona-Schutzverordnung Gericht in Bayern kippt 2G-Regel für den Einzelhandel

Von Doris Pfaff

Ab sofort gilt in Bayern nicht mehr die 2G-Regel für den Einzelhandel. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag die Zugangsbeschränkung gekippt, weil die Erläuterungen der Landesverordnung dazu nicht ausreichten. Das Kfz-Gewerbe begrüßte die Entscheidung: Autohäuser seien nie Infektionstreiber gewesen.

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In Bayern können Einzelhändler den Hinweis auf die 2G-Pflicht entfernen. Alle Kunden dürfen nun ohne Beschränkung einkaufen gehen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ungeachtet des Urteils durch den VGH in Bayern weiter.
In Bayern können Einzelhändler den Hinweis auf die 2G-Pflicht entfernen. Alle Kunden dürfen nun ohne Beschränkung einkaufen gehen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ungeachtet des Urteils durch den VGH in Bayern weiter.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)

Die Zutrittsbeschränkung für Genesene oder Geimpfte im Einzelhandel gilt ab sofort nicht mehr in Bayern. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag die 2G-Regel in einem Eilverfahren ausgesetzt, weil die Verordnung des Landes nicht díe Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfülle.

Geklagt hatte die Inhaberin eines Lampengeschäfts, weil sie durch die Verordnung den Grundsatz der Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt sah. Die bayerische Landesverordnung hatte, so wie auch in anderen Bundesländern, von der 2G-Regel bestimmte Geschäfte ausgenommen, weil sie mit ihrem Angebot den täglichen Bedarf decken.

Weil eine klare Erläuterung fehlte, warum einige Läden wie Blumenläden oder Lebensmittelläden mit Mischsortiment ausgenommen wurden, sah das Gericht für die 2G-Regelung nicht die gesetzliche Anforderung erfüllt. Grundsätzlich aber sei eine 2G-Regel im Handel vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens möglich, erklärte das Gericht.

Schon im Dezember hatte das Gericht in Bayern die Beschränkung für Bekleidungs- und Spielzeugläden gekippt. Nun hat die Staatsregierung die Regel komplett ausgesetzt, wies aber auf die in Bayern weiterhin geltende FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel hin.

Auswirkungen auf die bundesweit geltende 2G-Regel im Einzelhandel zeigt das bayerische Urteil bislang nicht. Im Nachbarland Baden-Württemberg hatte es in der Vergangenheit zwar mehrfach Eilanträge einzelner Unternehmer gegeben, die der VGH jedoch alle abgewiesen hatte. Die aktuelle Forderung der Industrie- und Handelskammer, die 2G-Regel nach dem bayerischen Urteil auch in Baden-Württemberg zurückzunehmen, lehnte die Landesregierung ab und verwies darauf, dass die Erläuterungen in Baden-Württemberg zu den Ausnahmen ausführlicher seien.

Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des Kfz-Gewerbes Bayern, begrüßte das Urteil. „Die Entscheidung, im Handel 2G zu kippen, ist aus unserer Sicht notwendig und überfällig. Gerade Autohäuser sind und waren durch umfassende Hygienekonzepte, große Flächen et cetera nie Infektionstreiber. Deshalb ist die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, nach dem VGH-Urteil 2G im Handel komplett auszusetzen und damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung zu sorgen, auch für unsere rund 7.000 mittelständischen Kfz-Innungsbetriebe eine lang ersehnte Verbesserung, die besonders den sogenannten Mischbetrieben das Leben erleichtert.“

Denn gerade vor dem Hintergrund der andauernden Chipkrise und daraus resultierenden Lieferengpässen der Hersteller, sei der Autohandel stark gefordert und deshalb dankbar für jede Erleichterung.

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