EU-Recht auf Reparatur
„Händler werden sich überlegen, ob sie dann noch ältere Gebrauchtwagen verkaufen“
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Wenn der nationale Entwurf zum EU-Recht auf Reparatur umgesetzt wird, würde für Händler der Verkauf älterer Gebrauchtwagen wirtschaftlich zu riskant, erklärt ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler im Interview. Dabei wollte die EU eigentlich Autos aus dem Gesetz ausklammern.
Eigentlich dachte das Kfz-Gewerbe, die Kuh sei vom Eis, als die Europäische Union ihre Richtlinie „Recht auf Reparatur“ im Trilog-Verfahren verhandelte. Im Vorfeld hatte die ZDK-Lobbyarbeit es geschafft, eine Ausnahme für Kraftfahrzeuge zu erwirken.
Jürgen Hasler: Tatsächlich sah es zunächst so aus, als sei das Thema für das Kfz-Gewerbe geklärt. Nach intensiven Gesprächen mit der Kommission und den Parlamentariern hatte der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments im Oktober 2023 für ein flexibles, kundenorientiertes „Recht auf Reparatur“ gestimmt. Fahrzeuge wurden dabei ausdrücklich nicht mehr in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführt.
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