„Es wird viel zu oft gesagt, das ist eine Familienangelegenheit, lieber ZDK kümmere dich nicht darum“, sagte der Experte für Vertriebs- und Vertragshändlerrecht. Die Fabrikatsverbände hätten in den letzten Jahren viel zu viel an Durchschlagskraft verloren. Die Lobbyarbeit sei in den nächsten Jahren jedoch entscheidend, derzeit steche der Ober hier viel zu oft den Unter.
Den aufmerksamen Zuhörern gab Genzow folgende Ratschläge:
• Sie müssen mehr zusammenstehen.
• Die Gleichbehandlung ist die größte Lüge der Hersteller. Sie haben ein Recht auf die Gleichbehandlung, fordern Sie dieses Recht ein.
• Zusagen von Außendienstlern müssen Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Denn die Außendienstler leiden alle an Gedächtnisverlust.
Genzow ging in seinem Vortrag auch auf die Ansprüche bei ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigungen sowie den Ansprüchen bei Vertragsende ein. „Wenn Ihnen die außerordentliche Kündigung auf den Tisch flattert, müssen Sie umgehend reagieren.“ Zudem betrage der Abzug bei Rücknahme von Vertragsware, wie beispielsweise Ersatzteilen, maximal zehn Prozent.
In Sachen Ausgleichsanspruch verwies Genzow darauf, dass der Hersteller seinen hochgerechneten Rohertrag offenlegen muss. Der Höchstbetrag, den ein Händler bekommen könne, sei der durchschnittliche Rohertrag der letzten fünf Jahre. Hier steche der Unter den Ober. Bei einer Trennung sei der Handel rechtlich gut aufgestellt. Einschränkend sagte Genzow jedoch: „Ob Sie bei einer Trennung für Ihren neuen Palast eine entsprechende Endschädigung bekommen, ist gerichtlich noch nicht geregelt.“
Wer hat denn nun recht?
Der Vortragsreigen der Herbstakademie endete am Sonntag mit dem Thema von Rechtsanwalt Elmar Fuchs. Dieser stand unter der Headline: „Du hast recht – Der Kfz-Betrieb und die Kundenerwartung.“ Eingangs befasste sich Fuchs mit der VW-Abgasthematik: „Wenn Sie als Händler von einer Klage betroffen sind, denken Sie immer daran, dass der Kunde Sie und nicht Ihren Hersteller verklagt. Schließlich haben Sie ihm das Auto verkauft.“ Jedoch sieht Fuchs beim Abgasthema für die Händler keinen mangelhaften kaufrechtlichen Zusammenhang. Die einzige „theoretische Haftung“ sieht er bezüglich der Verbrauchs- bzw. Schadstoffwerte im Prospekt des Herstellers.
Nach dieser kurzen rechtlichen Sichtweise bezüglich Volkswagen, ging Fuchs auf das rechtliche Zusammenspiel zwischen Kunden und Autohaus ein. Die Branche mache dem Kunden tagtäglich klar, dass er immer recht habe. Dementsprechend verhielten sich in der Folge die Kunden. „Wenn Sie einem 76-Jährigen ein voll ausgestattetes Fahrzeug verkauft haben, können Sie in 90 Prozent der Fälle davon ausgehen, dass dieser Kunde mit einem Fahrzeugmangel bei Ihnen wieder auf dem Hof steht. In den meisten Fällen stellt sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug keinen Mangel, sondern der Kunde ein Bedienproblem hat“, sagte Fuchs.
Sehr schnell könnten aus solchen Fällen Streitigkeiten entstehen. Hinzu käme, dass bei einem echten Mangel, für die heute sehr komplexen Fahrzeuge, die von den Herstellern vorgegebenen Reparaturzeiten in vielen Fällen nicht mehr stimmten. Das gelte auch für Unfallinstandsetzung. Selbst die HUK Coburg habe erkannt, dass die neuen Fahrzeuge immer schlechter repariert werden. Also benötige der Versicherer ein neues, besseres Servicenetz. Abschließend schilderte Fuchs noch den idealtypischen Ablauf der Unfallschadenabwicklung zwischen Autohaus, Kunde, Versicherung, Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalt. Er schloss seinen launigen Vortrag mit den Worten: „Geben Sie einem Anwalt beim Autokauf nie Rabatt.“
Die zwölfte Herbstakademie findet 2018 statt
Wieder einmal herrschte sehr gute Laune auf der Herbstakademie. Die Stimmung war ausgezeichnet – sowohl was die Themen als auch was das Rahmenprogramm betraf. So kann es in zwei Jahren weitergehen. Die nächste Herbstakademie der Junioren auf Sylt findet dann vom 9. bis 11. November 2018 statt.
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