Hoheitliche Aufgaben: Qualität mit System

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Mehraufwand für Betriebe überschaubar

Ob in der Werkstatt die Voraussetzungen für den Beitritt zum Qualitätsmanagementsystem erfüllt sind, wird – wie bisher bei der Anerkennung – vor Ort geprüft. Zusätzlich wird im Rahmen einer „Vorführung“ einer Fahrzeuguntersuchung ermittelt, ob Kfz-Werkstatt und Inspektor die Qualitätsanforderungen der ISO 17020 und der Straßenverkehrsordnung erfüllen.

„Dadurch entsteht für die Betriebe ein gewisser Mehraufwand, der allerdings überschaubar ist“, so Steber. Dies gilt für das erste Audit wie auch für die wiederkehrenden Überwachungsaudits.

„Trotz der äußerst engen Terminvorgaben sind wir mit den Vorbereitungen auf einem guten Weg, auch wenn noch einige Hürden vor uns liegen“, fasst Steber den aktuellen Stand zusammen. Vereinzelt wird gar behauptet, dass ausreichend Kalibrierkapazitäten vorhanden seien, um bis zum Jahresende 100 Prozent der Abgasmessgeräte zu kalibrieren.

Erst ein Viertel der Messgeräte kalibriert

Diese Aussage sei aber nicht realistisch, da mit dem Aufbau der Kalibrierkapazitäten erst Anfang des Jahres begonnen werden konnte und es immer noch Lieferengpässe bei den für die Kalibrierung erforderlichen Prüfgasen und Streuscheiben gibt. Bis Ende Juni konnten gerade 25 Prozent der Abgasmessgeräte kalibriert werden.

Auch wenn die Kalibrierkapazitäten und damit die Zahl der durchgeführten Kalibrierungen in der zweiten Jahreshälfte gesteigert werden können, werden bis zum Jahresende realistischerweise höchstens 60 bis 70 Prozent der Abgasmessgeräte kalibriert sein. Daher sollten alle AU-Werkstätten – sofern noch nicht geschehen – die ersten Schritte möglichst umgehend machen und sich rasch um die Kalibrierung ihrer Mess- und Prüfgeräte kümmern.

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