Hoheitliche Aufgaben: Qualität mit System

Autor / Redakteur: Timo Schulz / Christoph Baeuchle

Um künftig hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, muss sich ein Kfz-Betrieb einem akkreditierten System anschließen. Dieses baut der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks derzeit auf. ZDK-Geschäftsführer Werner Steber zeigt, was kommt.

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Wer hoheitliche Aufgaben ausführen will, muss künftig einem akkreditierten Qualitätsmanagementsystem angehören.
Wer hoheitliche Aufgaben ausführen will, muss künftig einem akkreditierten Qualitätsmanagementsystem angehören.
(Bild: Promotor)

Hoheitliche Aufgaben gehören zur Kern-DNA des Kfz-Gewerbes. Jedes Jahr führen die anerkannten Kfz-Werkstätten rund 14 Millionen Abgasuntersuchungen durch. Hinzu kommen SP-Prüfungen und die Prüfungen von Gasanlagen. Wollen Werkstätten auch ab dem nächsten Jahr noch an der technischen Fahrzeugüberwachung teilnehmen, müssen sie sich künftig gemäß der ISO-Norm 17020 akkreditieren lassen oder einem entsprechend akkreditierten System anschließen. Das schreibt der Gesetzgeber vor.

Mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) strebt der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) eine eigene Lösung für alle anerkannten Kfz-Werkstätten an. „Unser Ziel ist es, ein System zu entwickeln, das für die Werkstätten mit einem möglichst geringen Mehraufwand und möglichst geringen Kosten verbunden ist“, betont Werner Steber, Leiter der ZDK-Technikabteilung. Der ZDK entwickelt das System gemeinsam mit den Landesverbänden des Kfz-Gewerbes.

Aufgrund der bestehenden Vorschriften dürfen die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen ab Anfang nächsten Jahres nur noch solche AU-Nachweise akzeptieren, die von akkreditierten Stellen stammen und mit dem DAkkS-Symbol versehen sind.

Grundlagen für Qualitätsmanagementsystem

Damit die Deutsche Akkreditierungsstelle, kurz DAkkS, einem Qualitätsmanagementsystem grünes Licht gibt, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. So dürfen beispielsweise bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur Prüf- und Messgeräte eingesetzt werden, die ein akkreditiertes Kalibrierlabor normenkonform kalibriert hat. Diese Forderung stellt insbesondere für das Kfz-Gewerbe eine besondere Herausforderung dar.

Die Kapazitäten zur Kalibrierung der Abgasmessgeräte konnten erst Anfang dieses Jahres aufgebaut werden. Nach realistischen Schätzungen wird es bis Ende dieses Jahres höchstens möglich sein, 60 Prozent bis 70 Prozent der Abgasmessgeräte zu kalibrieren.

Wenn sich eine Kfz-Werkstatt dem Qualitätsmanagementsystem des BIV anschließt, dann führen die verantwortlichen Personen, die gemäß der ISO-Norm als Inspektoren bezeichnet werden, die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen im Namen des BIV durch. Hinzu kommt, dass die Inspektoren in den Werkstätten selbst verpflichtet sind, die entsprechenden Untersuchungen gemäß den Qualitätsanforderungen der ISO 17020 durchzuführen.

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