Würzburger Karosserie- und Schadenstage Keine Grundlage für Rechnungskürzungen
Nach wie vor sind in der Regel willkürliche Rechnungskürzungen für Werkstätten und Sachverständige ein großes Ärgernis. Dabei gibt es rechtlich überhaupt keine Grundlage für solche Kürzungen. Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage am 22. und 23. Oktober 2021 behandeln die Thematik ausführlich.
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Rechnung gekürzt, mit dem Prüfdienstleister telefoniert und diskutiert, Kürzungsbetrag reduziert, restlichen Fehlbetrag ausgebucht – dieses kurze Stakkato beschreibt den Alltag in vielen deutschen Werkstätten, die Unfallinstandsetzungen durchführen. Immer wieder greifen Prüfdienstleister und Versicherungen zum Rotstift, wenn es um das Begleichen der in der Regel vom Geschädigten an die Werkstatt abgetretenen Forderung geht.
Rechtlich entbehrt dieses Vorgehen jeder Grundlage. Dies wird immer wieder in entsprechenden Gerichtsurteilen bestätigt. Dennoch machen die Werkstätten nach wie vor den Fehler, eine Rechnungskürzung fachlich mit dem Prüfdienstleister zu diskutieren. Dabei ist die einzig fachliche Grundlage für einen Unfallschaden im Haftpflichtfall das Sachverständigengutachten. Steht eine Arbeitsposition hier drin, gibt es nichts zu kürzen.
Wie ein Gutachten rechtssicher erstellt wird, wie der Sachverständige zu belastbaren Werten kommt und wie im Rechtsstreit sogenannte Telegutachten bewertet werden, damit setzen sich die Würzburger Karosserie- und Schadenstage auseinander. Patrick Betzing, Kfz Sachverständiger und Akademieleiter der awg mbH, und Bernd Grüninger, Bereichsleiter Gutachten und Mitglied der Geschäftsleitung DEKRA Automobil GmbH, setzen sich in ihren Vorträgen eingehend mit diesen Themen auseinander.
Rechtlich bewerten die Rechnungskürzungen die Juristen Jochen Pamer, Geschäftsführer Autorechtaktuell.de und Inhaber der Kanzlei Pamer & Kollegen, Prof. Dr. Christian Huber, RA Berlin / Mondsee und Henning Hamann, Geschäftsführer ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH. Darüber hinaus gibt Thomas Offenloch, Richter am VI. Senat des BGH, einen Überblick zur jüngsten Rechtsprechung unseres Obersten Gerichtshofs zum Thema Rechnungskürzung.
Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage führen die Fachmedien »kfz-betrieb« und »Fahrzeug+Karosserie« mit Autorechtaktuell.de und dem Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) durch. Unterstützt wird sie von Automechanika, Carbon, Dekra und Nexa Autocolor sowie den BusinessPartnern Adelta.Finanz, Fix Auto und ECU.de.
Mehr zu der Veranstaltung und die Anmeldung gibt es unter www.karosserie-schadenstage.de .
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