BIV/ZVK zur Fahrzeugüberwachung Kfz-Handwerk begrüßt neue Prüfpunkte

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Positiv bewertet auch das Kfz-Handwerk Einwände auf EU-Ebene, den Vorschlag der EU-Kommission einer jährlichen Hauptuntersuchung abzulehnen.

Um Tachomanipulationen vorzubeugen, will die EU Werkstätten verpflichten, den Kilometerstand bei Reparaturen und Wartungen in einer nationalen Datenbank zu erfassen. Das Kfz-Handwerk heißt dies gut, warnt aber vor zu hohen Bealstungen für die Betriebe.(Bild:  ADAC/Ralph Wagner)
Um Tachomanipulationen vorzubeugen, will die EU Werkstätten verpflichten, den Kilometerstand bei Reparaturen und Wartungen in einer nationalen Datenbank zu erfassen. Das Kfz-Handwerk heißt dies gut, warnt aber vor zu hohen Bealstungen für die Betriebe.
(Bild: ADAC/Ralph Wagner)

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV, früher ZVK) bewertet die Beratungen des EU-Parlaments zur Fahrzeugüberwachung ebenfalls positiv. Aus Sicht des Verbands ist es richtig, die regelmäßige Hauptuntersuchung nicht auf ein Jahr zu verkürzen und Fahrerassistenzsysteme wie automatische Notbremssysteme künftig in die Prüfung einzubeziehen.

Wie berichtet, hatte sich das Europaparlament gegen den Vorstoß der EU-Kommission ausgesprochen, bei der Überarbeitung der Fahrzeugüberwachung, eine jährliche HU für ältere Fahrzeuge einzuführen.

Dokumentationspflichten belasten die Betriebe

Auch zusätzliche Prüfpunkte für batterieelektrische und Hybridfahrzeuge unterstützt der BIV. Sie tragen nach Verbandsauffassung der technischen Weiterentwicklung des Fahrzeugbestands Rechnung. Kritisch sieht der Verband neue Dokumentationspflichten für Werkstätten bei der Erfassung von Kilometerständen. Zwar sei die Bekämpfung von Tachomanipulationen wichtig, der administrative Aufwand für kleine und mittlere Betriebe müsse aber möglichst gering bleiben.

Positiv bewertet der BIV außerdem, dass Messungen von Partikelanzahl und Stickoxiden den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben sollen. Bei den technischen Unterwegskontrollen und den Regelungen zu Motorrädern setzt der Verband auf praktikable und verhältnismäßige Lösungen.

Mitte Mai steht die finale Bestätigung durch das Europäischen Parlament noch aus. „Wir werten es als Erfolg, dass die Messungen von Partikelzahl und Stickoxiden der nationalen Gesetzgebung vorbehalten bleibt. Ergänzend setzen wir uns dafür ein, dass Dokumentationspflichten im Rahmen der Kilometerzähler für das Kfz-Handwerk möglichst gering bleiben. Diese Bestrebung deckt sich mit der Forderung nach Bürokratieabbau“, teilte der BIV per Rundschreiben mit.

Der ZDK hat inzwischen ebenfalls Stellung bezogen und teilt in mehreren Punkten die Linie des BIV: Auch der ZDK begrüßt die Ablehnung einer jährlichen HU, die Einbeziehung von Fahrerassistenzsystemen und die nationale Entscheidungskompetenz bei zusätzlichen Emissionsmessungen.

(ID:50839240)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung