Import und Export Kraftfahrzeuge und Zollfragen – ein Überblick
Seit Jahrzehnten werden ausländische Fahrzeuge nach Deutschland eingeführt; und auch zahlreiche ursprünglich hier gebaute kommen nach Jahren wieder zurück. Was beim Im-, aber auch beim Export zu beachten ist, verraten wir im Folgenden.

Manch einer hat es schon einmal leidvoll erlebt: das deutsche Zollrecht beim Import von Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) bzw. dem Export in Drittländer. Auch Automobile sind vom Zollrecht betroffen. Und das kann vielfältige und teilweise auch kostenintensive Überraschungen bieten. Der Informationsdienst „ASR“ (Auto Steuern Recht) des Instituts für Wissen in der Wirtschaft, kurz IWW, bietet Betroffenen auch in diesem Fall wertvolle Fachinformationen. Los geht es in einem ersten Teil mit einem Überblick über Zollfragen.
Beim Import von Kraftfahrzeugen aus Drittländern sind vor allem die Fragen nach der zutreffenden zolltariflichen Einreihung und der Bewertung des Fahrzeugs von Bedeutung. Darüber hinaus kann es auch darauf ankommen, welchen Ursprung das importierte Fahrzeug hat.
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