Verbraucherfreundliches Urteil des EuGH bei Autokreditverträgen Kredit zurück, Auto zurück

Von Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner PartG mbB, Köln, Sven.koehnen@fgvw.de

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Autokäufer können jetzt ganz leicht von ihrem Kreditvertrag zurücktreten. Aber was ist, wenn der Kredit fest mit dem Autokauf verbunden ist? Ganz einfach: Ohne Kredit kein Auto. Wenn der Käufer seinen Kredit widerruft, muss er auch das Auto zurückgeben.

Wird ein Kreditvertrag widerrufen, heißt es „Geld gegen Ware“.
Wird ein Kreditvertrag widerrufen, heißt es „Geld gegen Ware“.
(Bild: sasun Bughdaryan - adobe.stock.com)

Wer von seinem Autokreditvertrag zurücktreten möchte, hat jetzt leichtes Spiel. Dafür haben die Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 9.9. 2021 (AZ: C-33/20, C-155/20 und C-187/20) gesorgt. Die Klagen richteten sich gegen die Volkswagen-, die Skoda- sowie die BMW-Bank; wobei unter anderem ein Autokäufer geklagt hatte, der 2015 einen Kredit aufgenommen hatte und diesen im Jahr 2019 widerrufen wollte.

Der EuGH hat klargestellt, dass Kreditverträge nach europäischem Recht widerrufen werden können, wenn bestimmte Pflichtangaben fehlen. Dazu gehören insbesondere genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen. Aber auch die Berechnungsmethode einer Entschädigung, die bei vorzeitiger Rückzahlung fällig werde, müsse für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht verständlichen Weise“ angegeben werden. Sollten solche Pflichtangaben nicht ausreichend gemacht worden sein, könne die Bank sich nicht auf eine Verwirkung oder einen Rechtsmissbrauch des Widerrufsrechts berufen. Auf die subjektiven Motive des Autokäufers komme es ebenfalls nicht an.