Bürokratie und Verbraucherschutz mit Augenmaß
„Die Wirtschaftsleistung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) darf nicht durch einen extensiven, überbordenden Verbraucherschutz gefährdet werden. Beispielhaft ist hier die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zu nennen. Hier werden dem stationären Handel bürokratische Pflichten auferlegt, die für den Verbraucher lediglich von geringem Nutzen sind.
Betroffen sind alle Verbrauchergeschäfte, unabhängig davon, ob es bei diesen in der Vergangenheit überhaupt zu nennenswerten Problemen gekommen ist. Die eigentliche Zielrichtung des Gesetzgebers, nämlich die Ausweitung des Verbraucherschutzes bei Fernabsatz- und Direktgeschäften, wird damit einmal mehr ohne Not auf alle Geschäftsbereiche der Unternehmen ausgeweitet. In der Folge steigt das Risiko für Unternehmen, wegen formeller Fehler bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten abgemahnt und Opfer von rechtlichen Streitigkeiten zu werden. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen daher zielgerichtet und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Notwendigkeiten geschaffen werden.“
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