Versicherungsvermittlung im Autohaus muss erhalten bleiben
„Die Überarbeitung der bisherigen EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie 2002/92/EG sieht eine Vollharmonisierung der Qualifikationsanforderungen für alle Versicherungsvermittler vor. Das bedeutet auch für nebenberufliche Vermittler einen Qualifizierungsumfang von zirka 200 Stunden. Gerade diese produktakzessorische Art der Versicherungsvermittlung ist jedoch im Kfz-Handel vorherrschend. Daher ist zu befürchten, dass sehr viele Betriebe aufgrund des hohen Schulungsaufwands die Versicherungsvermittlung einstellen. Ein seit Jahrzehnten etablierter und von den Kunden intensiv genutzter Vertriebsweg würde damit zukünftig entfallen. Eine mögliche Unterversicherung der Kunden sowie fehlende Erträge im Autohaus wären die Folgen.
Ebenso ist beabsichtigt, dass der Versicherungsvermittler die Grundlagen und den genauen Umfang seiner Vergütung vollständig offenlegen soll (Art 17 Abs. 1 des Richtlinienvorschlages). Im Kfz-Gewerbe würde dies eher die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bedeuten, keinesfalls aber dem Verbraucherschutz dienen.
Daher fordert der ZDK, dass die Überarbeitung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie nicht zu Lasten der Autohäuser und Kfz-Betriebe gehen darf. Entsprechende Vorschläge über mögliche Ausnahmeregelungen liegen den zuständigen Gremien bereits seit 2012 vor.“
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