Lieferung innerhalb der EU: Sonderweg „Gelangensbestätigung“ aufheben
„Eine Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems führt zur Bürokratie-Entlastung und erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten. Das von der Kommission vorgeschlagene einheitliche Mehrwertsteuerformular ist ein richtiger Anfang. Der ZDK plädiert aber auch dafür, dass die Anforderungen an die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung EU-weit vereinheitlicht werden. Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer müssen von vornherein wissen, welche Nachweise den Finanzbehörden für die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung vorgelegt werden müssen. Damit könnte dann auch der deutsche Sonderweg mit der verpflichtenden Vorlage der Gelangensbestätigung aufgehoben werden.
Mit der Gelangensbestätigung gewährt die deutsche Finanzverwaltung Warenabnehmern aus dem EU-Ausland die Umsatzsteuerfreiheit, wenn der Abnehmer bestätigt, dass die Ware bei ihm vor Ort im EU-Ausland angekommen ist. Da deutsche Händler deswegen regelmäßig eine Kaution einbehalten, bis die Gelangensbestätigung eingegangen ist, führt dies sowohl zu Unverständnis bei den EU-Kunden als auch zur Verhinderung vieler Fahrzeugverkäufe.“
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