Pkw-EnVKV muss vereinfacht werden
„Der ZDK fordert, die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) dringend zu vereinfachen. Sie setzt die entsprechende europäische Richtlinie 1999/94/EG um und verursacht einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dazu schafft sie rechtliches Unsicherheitspotenzial für die Automobilhändler. In Deutschland mussten sie deshalb bisher mehr als zwei Millionen Euro an Abmahnkosten und Vertragsstrafen aufwenden, wobei gerichtliche Rechtsverfolgungskosten noch nicht mitgerechnet sind.
Der ZDK fordert, den in Artikel 5 vorgeschriebenen Aushang im Autohaus genau-so entfallen zu lassen wie die Papierversion der in Deutschland „DAT-Leitfaden“ genannten Broschüre (Artikel 4). Es reicht aus, diese Informationen ausschließlich im Internet zur Verfügung zu stellen.
Diesen Weg nimmt die EU-Kommission übrigens für sich selbst in Anspruch (Artikel 4, Satz 1). Daher ist es unerfindlich, warum die Mitgliedstaaten dem Verbraucher zusätzlich eine Papierversion zur Verfügung stellen müssen. Aus der Praxis kommt hinzu, dass die Broschüre vom Verbraucher gar nicht nachgefragt wird. Insofern ist sie überflüssig und verschwendet nur unnötige Papierressourcen.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte insbesondere Anhang IV (Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in Werbeschriften) einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen werden. Vorschläge des ZDK liegen dazu bereits seit 2012 vor.“
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