Wirtschaftsrecht Mittelstand fürchtet Folgen einer AGB-Reform

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

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Sollte es zu seiner Reform der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen, hätte das Auswirkungen für die mittelständischen Kfz-Betriebe. Das machte ein Forum im Justizministerium in Wiesbaden deutlich, an dem auch das hessische Kfz-Gewerbe mitgewirkt hat.

Forum zu möglichen AGB-Änderungen: ( v. l.) Joachim Kuhn, Rainer von Borstel, Anika Amberg, Prof. Dr. Roman Poseck, Thomas Lehmacher, Annell Zubrod, Dr. Antje Oswald, Dr. Jannis Broscheit(Bild:  Kfz-Gewerbe Hessen)
Forum zu möglichen AGB-Änderungen: ( v. l.) Joachim Kuhn, Rainer von Borstel, Anika Amberg, Prof. Dr. Roman Poseck, Thomas Lehmacher, Annell Zubrod, Dr. Antje Oswald, Dr. Jannis Broscheit
(Bild: Kfz-Gewerbe Hessen)

Um darauf aufmerksam zu machen, welche Probleme eine mögliche Reform des AGB-Rechts für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit sich bringen kann, sind der hessische Kfz-Landesverband, der hessische Verband baugewerblicher Unternehmen (VBU) sowie der Arbeitgeberverband des hessischen Handwerks (AHH) an den hessischen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck herangetreten.

Dieser lud daraufhin zu einem fachlichen Austausch in die Räumlichkeiten des Justizministeriums in Wiesbaden ein – gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin und Ministerialdirigentin Annell Zubrod sowie der Referatsleiterin für Wirtschaftsrecht Dr. Antje Oswald.

Vertreten wurden die Verbände durch die jeweiligen Geschäftsführer Joachim Kuhn (Kfz-Gewerbe Hessen) und Rainer von Borstel (VBU und AHH). Fachlich und juristisch wurden sie von Anika Amberg (VBU) und Thomas Lehmacher (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe, Initiative pro AGB-Recht) unterstützt.

Im Gespräch wurde auf mögliche Rechtsunsicherheiten für den Mittelstand im Falle einer Umsetzung der vereinbarten AGB-Reform hingewiesen. Kleine und mittelständische Unternehmen verließen sich in der Vertragsgestaltung auf das aktuell gültige Recht sowie die in den vergangenen Jahrzehnten umfänglich zum AGB-Recht ergangene Rechtsprechung.

Grundsätzliche Abweichungen bei einer Reform würden verschiedene Branchen betreffen und unter anderem das Schutzniveau einseitig zugunsten von Großunternehmen sowie potenziellen ausländischen Investoren verschieben.

Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck bedankte sich für den persönlichen und fachlichen Austausch sowie eine entsprechende Sensibilisierung. Er informierte gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin Annell Zubrod darüber, dass ihnen vonseiten des Bundesjustizministeriums noch keine konkreten Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts vorlägen. Aufgrund der unterschiedlichen Ansichten über die Notwendigkeit einer Reform des AGB-Rechts schätzten sie die Aussichten auf einen Vorstoß noch in dieser Legislaturperiode als eher gering ein. Der Austausch zu anderen Rechtsgebieten, etwa im EU-Recht, soll fortgesetzt werden.

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