Pkw-EnVKV Übergangsfristen sorgen für Verwirrung

Von Andreas Grimm 1 min Lesedauer

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Was gilt bei der neuen Pkw-EnVKV und ab wann? Das Inkrafttreten der Neufassung am Freitag hinterließ viele Fragen. Erste Antworten gibt es, eine zentrale Frage wird aber erst noch geklärt.

Das Pkw-Energielabel galt in seiner bisherigen Form als nicht mehr zeitgemäß. Nun ist es überarbeitet und die Verwirrung ist groß.(Foto:  Dena)
Das Pkw-Energielabel galt in seiner bisherigen Form als nicht mehr zeitgemäß. Nun ist es überarbeitet und die Verwirrung ist groß.
(Foto: Dena)

Die Verkündung des neuen Pkw-EnVKV-Labels am Freitag hat in der Branche für Unruhe und vielen Fragen gesorgt. Am Montag hat nun das Bundeswirtschaftsministerium dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine klarstellende Ergänzung zur Pkw-EnVKV-Novelle angekündigt. Die Handreichung soll insbesondere Klarheit in Bezug auf Übergangsfristen stellen. Insbesondere darüber besteht aktuell Uneinigkeit. Mit weiteren Informationen ist nun im Laufe des Dienstags zu rechnen.

Parallel dazu hat die Rechtsabteilung des ZDK mit Bezug auf eine Veröffentlichungen des Bundeswirtschaftsministeriums schon einige Stichtage herausgearbeitet, die sich aus der Verordnung ergeben. Konkret regelt die Pkw-EnVKV vier große Bereiche:

  • Einen Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben (Pkw-Label), der direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht wird bzw. dessen Inhalte bei Fernabsatzgeschäften (z. B. in einem Online-Fahrzeugkonfigurator) anzugeben sind (umzusetzen ab dem 01.05.2024),
  • Einen Aushang mit Angaben über alle an einem Verkaufsort ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle (umzusetzen ab dem 01.05.2024),
  • Einen Leitfaden, der digital abrufbar ist, und einheitliche Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen gibt (umzusetzen ab dem 15.07.2024),
  • Die Kennzeichnungspflichten bei Print- und digitaler Werbung (umzusetzen ab dem 01.05.2024 für Werbung im Internet und ab dem 01.08.2024 für Werbeschriften, v.a. Printwerbung).

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