Nutzfahrzeuge: Wirbel um WLTP

Von Thomas Nuber

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Egal ob Food-Truck oder Wohnmobil – Umbauten können bei Transportern die CO2-Emissionen verändern. Diese einzuhalten, ist aber nach der neuen WLTP-Richtlinie die Pflicht der Aufbauhersteller. In der Praxis bleiben jedoch noch viele Fragen offen.

WLTP und RDE beschäftigen derzeit die Fahrzeugbauerbranche. Jost Hüttenhain, Projektleiter WLTP und CO2-Strategie Van bei MAN Truck & Bus, erklärt, worauf bei der Zulassung von Fahrzeugen mit Auf- und Umbauten zu achten ist.
WLTP und RDE beschäftigen derzeit die Fahrzeugbauerbranche. Jost Hüttenhain, Projektleiter WLTP und CO2-Strategie Van bei MAN Truck & Bus, erklärt, worauf bei der Zulassung von Fahrzeugen mit Auf- und Umbauten zu achten ist.
(Bild: Stefan Bausewein)

Die vier Buchstaben WLTP sorgen nicht nur im Pkw-Sektor für Unruhe. Denn seit September gilt auch für die Typzulassung von Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und anderen das neue Testverfahren „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP). Bleiben die meisten Autos äußerlich unverändert, nachdem sie die Werkshallen der OEMs verlassen, sieht es bei Transportern und Co. anders aus: Aus ihnen werden Kühl- und Autotransporter oder Feuerwehrautos. Lediglich als Kastenwagen bleiben Transporter äußerlich ähnlich.

Deshalb berücksichtigt die Norm auch die fahrzeugindividuelle Konfiguration inklusive An- bzw. Umbauten bei der Ermittlung der Verbräuche und Emissionen. Zeitgleich werden die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Emissionen im realen Straßenbetrieb (Real Driving Emissions, kurz RDE) verschärft. Was genau die Neuregelungen für herstellende Betriebe bedeutet, wurde auf dem neuen Event „Forum Fahrzeugbau“ des Fachmediums »Fahrzeug + Karosserie« in Würzburg behandelt.