Schwierigkeiten für Elektromobilität: Neue Regeln treffen Ladesäulenbetreiber

Von dpa

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Ab 1. April müssen in Ladesäulen für E-Autos eichrechtskonforme Messgeräte eingebaut sein, die kilowattstundengenau abrechnen. Das ist vor allem für Betreiber von Schnelladesäulen ein Problem. Denn für solche Säulen gibt es noch keine passenden Geräte.

Ladesäulen müssen ab 1. April geeicht sein.(Foto:  Audi)
Ladesäulen müssen ab 1. April geeicht sein.
(Foto: Audi)

Betreiber von Ladesäulen für E-Autos haben mit einer auf den ersten Blick unscheinbaren Regeländerung zu kämpfen: Vom 1. April an müssen dem neuen Eichrecht entsprechende Messgeräte eingebaut werden, die kilowattstundengenau abrechnen, damit E-Autofahrer genau wissen, was der Strom kostet. Bislang bei Schnellladestationen übliche zeitbasierte Tarife, also Minutenpreise, dürften damit vor dem Aus stehen.

Das Problem ist nur: Für Gleichstrom-Ladesäulen, bei denen das Laden im Vergleich zu Wechselstrom-Ladesäulen deutlich schneller geht, gebe es noch keine entsprechenden Messgeräte – was alle Betreiber betreffe, sagte ein Sprecher des Netzwerks Ionity. „Die genaue Messbarkeit ist nicht gegeben.“ Ionity sei im Gespräch mit den zuständigen Landes-Eichbehörden und gehe davon aus, dass die Geräte im Laufe des Frühjahrs zur Verfügung gestellt werden. Zu dem Netzwerk hatten sich Volkswagen, BMW, Daimler und Ford zusammengeschlossen, um Schnellladestationen entlang der Autobahnen aufzubauen.

Den Landesbehörden ist dem Vernehmen nach klar, dass nicht alle Ladesäulen abgeschaltet werden können. „Wir werden geduldet“, sagt der Ionity-Sprecher. Er betont: „Keine Säule muss zurückgebaut oder abgerissen werden.“ Die Nachrüstung sei gewährleistet. Kosten: bisher unbekannt, in der Branche ist aber von Millionensummen die Rede.

Betreiber müssen Nachrüstpläne vorlegen

Derzeit betreibt Ionity 55 Ladestationen mit durchschnittlich je vier bis sechs Ladesäulen in acht Ländern – 400 sollen es einmal werden. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft gab es Ende 2018 über 16.100 Ladepunkte in Deutschland – davon 12 Prozent Schnelllader.

Das Wirtschaftsministerium sprach von bundesweit etwa 8.000 öffentlichen Ladesäulen, unklar sei, wie viele dieser Säulen nicht messrechtskonform seien. Betreiber müssen nach Angaben des Ministeriums für betroffene Gleichstrom-Säulen Nachrüstpläne vorlegen. Dann werde die Eichbehörde einen „individuellen Bescheid“ erlassen, der eine Umrüstungsfrist setzt. Damit könnten die Ladesäulen bis zum Ende der Frist betrieben werden.

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