Das Geldwäschegesetz (GwG) und die Gefahr, Opfer krimineller Machenschaften beim Autoverkauf zu werden, stehen im Fokus der sechsten Fachtagung zur Geldwäscheprävention. Die Fortbildung für Autohausmitarbeiter findet am 23. Mai in Köln als Hybridveranstaltung statt.
Die sechste Fachtagung Geldwäscheprävention im Automobilhandel beschäftigt sich am 23. Mai 2023 unter anderem mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und seinen Auswirkungen für den Kfz-Handel.
Der Automobilhandel ist grundsätzlich gefährdet, Opfer krimineller Machenschaften zu werden. Denn immer wieder versuchen Kriminelle, mit dem Autokauf Geldwäsche zu betreiben. Wie sich Autohäuser davor schützen können und worauf sie beim Autoverkauf achten sollten, zeigt die sechste Fachtagung Geldwäscheprävention im Automobilhandel, die am 23. Mai ab 10 Uhr in Köln stattfindet.
Im Fokus steht die Bedeutung des Geldwäschegesetzes (GwG), dem auch Automobilhändler unterliegen, weil sie mit hochwertigen Gütern handeln. Mithilfe von Experten aus der Praxis und den Polizei- und Zollbehörden möchte die sechste Fachtagung aufzeigen, wie Betriebe das Gesetz umsetzen können.
Ein besonderer Schwerpunkt gilt in diesem Jahr den Ergebnissen der Präventionsanstrengungen des Kfz-Gewerbes. Stefan Laing, Referent aus der Rechtsabteilung des ZDK, und Andreas Glotz, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention, werden zunächst über die Neuerungen zu dem Thema berichten.
Unter dem Titel „Geldwäscheprävention und Datenschutz – die sieben Todsünden“ berichtet Dirk Niedernhöfer, Datenschutzberater/externer Datenschutzbeauftragter der Datenschutz UG Köln, über Fehler der Unternehmen. Dirk Peglow, Bundesvorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, stellt sich dem Thema unter dem Titel „Was läuft bei der Geldwäscheprävention schief in Deutschland?“
Europäische Perspektive
Über Steuerbetrug und Geldwäsche im Kfz-Bereich aus Sicht der Europäischen Staatsanwaltschaft berichten Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Europäische Staatsanwältin, sowie Dr. Sebastian Trautmann, Oberstaatsanwalt, Stellvertretender Europäischer Staatsanwalt und Nationaler Koordinator. Über das „Hinweisgeberschutzgesetz und Geldwäschegesetz“ und was das für die Autohändler bedeutet, informiert schließlich Tanja Brüggemann, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention.
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