Juristische Schlappe für Tesla: Das Landgericht München I erklärte in einem Urteil am Dienstag die Bezeichnung „Autopilot“ zu irreführender Werbung. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Das Landgericht München I hält Teslas Bezeichnung „Autopilot“ für seine Fahrerassistenzsysteme für irreführend.
(Bild: Uwe Rattay)
Tesla hat einem Gerichtsurteil zufolge den Mund bei der Werbung für seine Autos zu voll genommen. Das Landgericht München I verbot dem kalifornischen Unternehmen am Dienstag, mit dem Begriff „Autopilot“ für seine Fahrzeuge zu werben. Auch einige weitere Werbeaussagen im Zusammenhang mit autonomem Fahren untersagte die Kammer dem derzeit wertvollsten Autohersteller der Welt. Sie gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang statt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Wettbewerbszentrale die nötige Sicherheitsleistung von 100.000 Euro erbringt, um das Urteil trotzdem sofort vollstreckbar zu machen, will sie nach Prüfung der Urteilsgründe entscheiden.
Falscher Eindruck von Fahrerassistenzsystemen vermittelt
Die Organisation hatte in ihrer Klage moniert, dass Tesla unter anderem den Eindruck erweckt habe, dass seine Autos mit einem Fahrerassistenz-Paket „bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften“. Das aber könne das kalifornische Unternehmen gar nicht erfüllen. Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich. Daher sei die Werbung irreführend.
Teslas Anwälte hatten dagegengehalten, die Autos könnten die Versprechen technisch sehr wohl halten. Zudem habe es unter der „Autopilot“-Werbung den Hinweis gegeben: „Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“
Teslas Technologie kann – ähnlich wie die Assistenzsysteme vieler anderer Hersteller – Spur, Tempo und den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug halten. Der Elektroauto-Hersteller verkauft aber auch ein Zusatzpaket, bei dem er von „vollem Potenzial für autonomes Fahren“ spricht.
Tesla versteht autonomes Fahren anders als andere
Ein Teil des Konflikts ist, dass Tesla „autonomes Fahren“ anders verstanden wissen will als in der Autobranche allgemein üblich. Typischerweise wird von fünf Stufen gesprochen: Vom assistierten Fahren auf Stufe eins – zum Beispiel mit Tempomat – bis zum autonomen Fahren auf Stufe fünf, bei dem der Mensch nur noch Passagier sein soll. Selbst die vorhergehende Stufe vier, „vollautomatisiertes Fahren“, bei der der Fahrer Zeitung lesen dürfte, aber eingreifen könnte, gilt als noch mehrere Jahre entfernt.
Auch dass Tesla sein Fahrerassistenzsystem „Autopilot“ nennt, steht immer wieder in der Kritik: So monierte die US-Unfallermittlungsbehörde NTSB, dass die Fahrer sich zu leicht auf das System verlassen könnten.
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Stand vom 15.04.2021
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