UrteilMindert lange Reparatur Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
Quelle: dpa
Für die Zeit der Autoreparatur nach einem unverschuldeten Unfall können Betroffene Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben. Doch was, wenn sich Gutachten und Reparatur in die Länge ziehen?
Im konkreten Fall forderte der Autobesitzer Entschädigung für 63 Tage Nutzungsausfall. Die gegnerische Versicherung wollte aber nur 38 Tage zahlen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte nicht nur Anspruch auf die Reparatur ihres Fahrzeuges. Ihnen steht auch eine Entschädigung für dessen Nutzungsausfall zu.
Kommt es im Vorfeld beim Gutachten oder später bei der Reparatur zu Verzögerungen, bleibt der Anspruch für die vollen Tage des Nutzungsausfalls bestehen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Altenkirchen (Az.: 71 C 3 140/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Für das Gutachten wurden einige Teile abmontiert
Nach einem Autounfall war die Frage nach der Schuld unstrittig. Um ein Gutachten zu erstellen, mussten aber einige Teile des Autos abgebaut werden. Dabei kam es zu Verzögerungen wegen Arbeitsengpässen in der ausführenden Werkstatt. Auch die Reparatur dauerte länger. So zogen sich Ersatzteilbestellungen und Lackierung in die Länge.
Insgesamt forderte der Autobesitzer Entschädigung für 63 Tage Nutzungsausfall. Die gegnerische Versicherung wollte aber nur 38 Tage zahlen. So zog der Mann vor Gericht.
Bekommt der Autofahrer den vollen Nutzungsausfall?
Mit Erfolg. Der Kammer zufolge umfasst das sogenannte Werkstattrisiko auch Verzögerungen bei der Erstellung des Gutachtens, also auch solche bei der Reparatur. Dieses Risiko müssen der Verursacher des Schadens respektive seine Versicherung übernehmen. Auch einen Verstoß gegen Schadenminderungspflicht konnte das Gericht nicht erkennen.
Für einen Verstoß hätte der Autobesitzer hier bei der Vergabe der Aufträge bereits wissen müssen, dass eine Verzögerung eintreten würde. Da dem so nicht war, trägt der Beklagte den Schaden und muss die Nutzungsausfallentschädigung für die vollen 63 Tage übernehmen.
(ID:48628939)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.