Kennzeichnungspflicht für Garantie und Gewährleistung
Jetzt schon auf das neue EU-Label vorbereiten
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Ab 27. September gilt die neue Kennzeichnungspflicht für Garantie und Gewährleistung. Verbraucher sollen durch einheitliche Labels besser über ihre Rechte informiert werden. Kfz-Betriebe müssen die neuen Vorgaben rechtzeitig umsetzen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Die Uhr tickt unaufhörlich: Am 27. September dieses Jahres tritt die „Empowering Consumers“-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft. Dann müssen Verbraucher beim Verkauf von Waren über das gesetzliche Gewährleistungsrecht – also die Sachmangelhaftung des Verkäufers – sowie gewerbliche Garantien mittels von der EU-Kommission vorgegebener Labels informiert werden. Diese Neuregelung trifft Kfz-Betriebe in vollem Umfang, betont man beim Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Denn laut der neuen EU-Richtlinie sind sämtliche gewerblichen Verkäufer dann verpflichtet, Verbraucher auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts sowie mögliche zusätzliche Garantien hinzuweisen, bevor diese durch einen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden sind.
Dieser Hinweis, der genau festgelegte Angaben enthalten muss, muss den Verbrauchern unter Verwendung einer von der EU-Kommission entworfenen sogenannten „harmonisierten Mitteilung“ in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden. Mittels der neuen Kennzeichnungen sollen die Verbraucher ihre Rechte besser verstehen und somit informierte Kaufentscheidungen treffen können. Dies soll laut EU-Kommission auch zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen.
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