Änderung des Gewährleistungsrechts „Wenn das so kommt, droht das Aus für den Gebrauchtwagenhandel“

Von Doris Pfaff

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Die europäische Gesetzgebung zum Gewährleistungsrecht ist schon einige Jahre alt. Nun muss sie endgültig in Deutschland umgesetzt werden, Gestaltungsspielraum bleibt kaum noch. Dem Handel drohen gravierende Folgen, obwohl auf europäischer Ebene zuvor einige Härten wegverhandelt werden konnten.

Die Bundesregierung muss die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung des Verbraucherschutzes umsetzen und deshalb das Gewährleistungsrecht ändern.
Die Bundesregierung muss die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung des Verbraucherschutzes umsetzen und deshalb das Gewährleistungsrecht ändern.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Die Bundesregierung berät derzeit über eine Änderung des Gewährleistungsrechts, die gravierende Folgen für den Gebrauchtwagenmarkt haben dürfte. Den Rahmen setzt allerdings das Europarecht. „Der Spielraum der Bundesregierung ist jetzt nur noch minimal, denn sie muss europäisches Recht nahezu eins zu eins umsetzen“, erläutert Ulrich Dilchert, Geschäftsführer der Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), die Lage. Kritik an den Änderungen, wie sie aktuell der Bundesverband der freien Kfz-Händler (BVfK) erhebt, kommt Dilchert zufolge deutlich zu spät.

In den Beratungen geht es um die Vorgaben der europäischen Gesetzgebung zu den Änderungen des Gewährleistungsrechts (RL (EU) 2019/771), die bereits vor einigen Jahren beschlossen wurden. Damals hatten sich ZDK und andere Verbände bereits für die Belange des Kfz-Gewerbes eingesetzt. Dessen ungeachtet soll der europäische Rechtsrahmen nun bis zum 1. Januar 2022 national umgesetzt werden. Ziel ist, den Verbraucherschutz im Wettbewerbs- und Gewerberecht zu stärken. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf inzwischen vorgelegt.