TÜV Rheinland Wie man während der Corona-Pandemie Arbeitsplätze richtig lüftet

Von Dr. Holger Schweitzer

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Gemeinschafts- und Büroräume sollten während der Corona-Pandemie mit möglichst viel Frischluft ventiliert werden. Der TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen dabei, Lüftungskonzepte und -anlagen zu bewerten.

Experten des TÜV Rheinland prüfen raumlufttechnische Anlagen in Arbeitsstätten.
Experten des TÜV Rheinland prüfen raumlufttechnische Anlagen in Arbeitsstätten.
(Bild: TÜV Rheinland)

Das Lüften geschlossener Räume gilt als wichtige zusätzliche Maßnahme, um das Risiko einer Covid-19-Infektion zu reduzieren. Für Betriebe, die mechanische Lüftungsanlagen verwenden, gelten deshalb während der Pandemie besondere Vorgaben. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Er bietet Betrieben zudem Unterstützung dabei an, Lüftungskonzepte korrekt umzusetzen.

Die Sachverständigenorganisation hat für Arbeitgeber eine Covid-19-Checkliste erarbeitet, mit der Unternehmen raumlufttechnische Anlagen prüfen und den Mitarbeitern ein möglichst sicheres Arbeiten im Büro gewährleisten können. „In Gemeinschaftsbüros und Arbeitsräumen, die von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt und über mechanische Lüftungsanlagen ventiliert werden, soll möglichst wenig oder keine Umluft eingesetzt werden, sondern viel Außen- oder Frischluft“, sagt Dr. Ralf Kämmerer, Experte für raumlufttechnische Anlagen bei TÜV Rheinland.

Raumluftanlagen nachts laufen lassen

Wie der Experte erklärt, seien deshalb beispielsweise für gemeinschaftlich genutzte Büros sämtliche Lüftungsgeräte tabu, die ausschließlich Umluft ansaugen und in denselben Raum zurückführen. Gleiches gelte für Umluftkühlanlagen, mobile Luftbefeuchter oder Standventilatoren.

Außerdem gelten Kämmerer zufolge besondere Anforderungen für raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden. Diese sollte man nicht nachts und am Wochenende abschalten und komplett in einen Stromparmodus versetzen. Vielmehr sollten die Anlagen während der Pandemie durchgängig auf Höchstleistung laufen oder mindestens zwei Stunden vor und nach der Nutzung eines Raums, so der Experte.

Unternehmen, die ihre Anlagen und Lüftungskonzept prüfen lassen wollen, können dafür beispielsweise die Expertise von Fachleuten der Kölner Sachverständigenorganisation zu Rate ziehen. Weitere Informationen zu der „Covid-19-Checkliste für Lüftungsanlagen“ des TÜV Rheinland gibt es auf der Website des Unternehmens.

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