Gemeinschafts- und Büroräume sollten während der Corona-Pandemie mit möglichst viel Frischluft ventiliert werden. Der TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen dabei, Lüftungskonzepte und -anlagen zu bewerten.
Experten des TÜV Rheinland prüfen raumlufttechnische Anlagen in Arbeitsstätten.
(Bild: TÜV Rheinland)
Das Lüften geschlossener Räume gilt als wichtige zusätzliche Maßnahme, um das Risiko einer Covid-19-Infektion zu reduzieren. Für Betriebe, die mechanische Lüftungsanlagen verwenden, gelten deshalb während der Pandemie besondere Vorgaben. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Er bietet Betrieben zudem Unterstützung dabei an, Lüftungskonzepte korrekt umzusetzen.
Die Sachverständigenorganisation hat für Arbeitgeber eine Covid-19-Checkliste erarbeitet, mit der Unternehmen raumlufttechnische Anlagen prüfen und den Mitarbeitern ein möglichst sicheres Arbeiten im Büro gewährleisten können. „In Gemeinschaftsbüros und Arbeitsräumen, die von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt und über mechanische Lüftungsanlagen ventiliert werden, soll möglichst wenig oder keine Umluft eingesetzt werden, sondern viel Außen- oder Frischluft“, sagt Dr. Ralf Kämmerer, Experte für raumlufttechnische Anlagen bei TÜV Rheinland.
Raumluftanlagen nachts laufen lassen
Wie der Experte erklärt, seien deshalb beispielsweise für gemeinschaftlich genutzte Büros sämtliche Lüftungsgeräte tabu, die ausschließlich Umluft ansaugen und in denselben Raum zurückführen. Gleiches gelte für Umluftkühlanlagen, mobile Luftbefeuchter oder Standventilatoren.
Außerdem gelten Kämmerer zufolge besondere Anforderungen für raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden. Diese sollte man nicht nachts und am Wochenende abschalten und komplett in einen Stromparmodus versetzen. Vielmehr sollten die Anlagen während der Pandemie durchgängig auf Höchstleistung laufen oder mindestens zwei Stunden vor und nach der Nutzung eines Raums, so der Experte.
Unternehmen, die ihre Anlagen und Lüftungskonzept prüfen lassen wollen, können dafür beispielsweise die Expertise von Fachleuten der Kölner Sachverständigenorganisation zu Rate ziehen. Weitere Informationen zu der „Covid-19-Checkliste für Lüftungsanlagen“ des TÜV Rheinland gibt es auf der Website des Unternehmens.
(ID:47031963)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.