Gaspreisbremse ZDH fordert für Betriebe eine Härtefallbrücke

Von Doris S. Pfaff

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Wenn die Gaspreisbremse erst im März kommt, ist es für viele kleinere energieintensive Betriebe zu spät. Diese Meinung vertritt der Zentralverband für das deutsche Handwerk und fordert eine Sonderregelung.

Ab März soll eine Deckelung des Gaspreises greifen und damit für Kunden die Preise kalkulier- und bezahlbar machen. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Ab März soll eine Deckelung des Gaspreises greifen und damit für Kunden die Preise kalkulier- und bezahlbar machen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Wenn die Gaspreisbremse erst im März greift, komme das für viele kleinere energieintensive Betriebe zu spät. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert deshalb eine sogenannte Härtefallbrücke. Energieintensive Betriebe sollen demnach in den Monaten Januar und Februar bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse nur die Hälfte ihrer Energiekosten zahlen müssen.

Als energieintensive Betriebe gelten solche, die einen monatlichen Verbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden haben. Kfz-Betriebe verbrauchen in der Regel deutlich weniger.

Zum Hintergrund: Die von der Bundesregierung einberufene Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, mit einer Gaspreisbremse die gestiegenen Energiekosten für Gaskunden abzufedern. Ab März sollen kleine und mittlere Unternehmen 14 Monate lang 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von zwölf Cent pro kWh bekommen, für den Rest gelten die Marktpreise. Außerdem soll es im Dezember eine einmalige Entlastung in Höhe der Abschlagszahlung der Energiekosten des Septembers geben. Die Kosten für die Entlastung soll der Staat tragen.

Grundsätzlich sei der Schritt zu begrüßen und biete den Betrieben zumindest im Dezember und ab März eine Entlastung. Die hohen Energiekosten für Januar und Februar müssten sie aber weiter stemmen, kritisiert Constantin Terton von der ZDH-Abteilung Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik. Er glaubt, dass diese Lücke vor allem den energieintensiven Betrieben zum Verhängnis werden könnte.

Dieses Problem hatte er in der gemeinsamen Sitzung des ZDK-Wirtschaftsausschusses und der Fachgruppe Fabrikatsvereinigung erläutert und die Forderungen des ZDH vorgestellt: Die Entlastungslücke in den ersten beiden Monaten des neuen Jahres soll durch eine spezielle Härtefallbrücke geschlossen werden. Für energieintensive Betriebe sollten die monatlichen Abschlagszahlungen bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse um 50 Prozent rabattiert werden.

Diesen Vorschlag hat der ZDH nun vorgelegt, nachdem bekannt geworden war, dass die ursprünglich vom Bundeswirtschaftsministerium versprochene Entlastung durch die geplante KMU-Förderlinie nicht zustande kommt. Die mittelständischen und kleineren Betriebe sollen gemäß Bundeskanzler Olaf Scholz stattdessen durch das Instrument der Gaspreisbremse entlastet werden.

Terton: „Mit unserem Vorschlag entkräften wir den möglichen Vorwurf seitens der Politik, ‚Unterstützung mit der Gießkanne‘ zu fordern, da diese Härtefallbrücke spezifisch auf besonders betroffene Betriebe ausgerichtet ist.“ Neben den Gaspreisen müsse die Politik ferner die Kosten für andere Energieträger im Blick haben und die in Aussicht gestellte Strompreisbremse ebenfalls möglichst schnell auf den Weg bringen, mahnt Terton.

Außerdem fordert Terton von der Politik, das Thema Anschlussverträge anzugehen. Viele Betriebe klagten darüber, nach Kündigungen ihrer Verträge durch ihre Energieversorger Probleme zu haben, neue Verträge zu betriebswirtschaftlich akzeptablen Konditionen zu erhalten. Diesen Punkt hatten die Mitglieder des ZDK-Ausschusses und der Fachgruppe Fabrikatsvereinigung in ihrer gemeinsamen Gruppe angesprochen und Terton bzw. den ZDH um Unterstützung gebeten.

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