Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung, die steigenden Energiekosten in den Griff zu bekommen, reichen nicht aus, um den Mittelstand zu schützen. Dieser Auffassung sind der ZDH und Vertreter des Kfz-Gewerbes. Wenn die Gaspreisbremse erst ab März greife, käme das für viele Betriebe zu spät.
Der ZDH kritisiert die geplante Gaspreisbremse: Sie sei ein wirksames Instrument, komme aber für die Betriebe zu spät, wenn sie erst ab März 2023 greifen soll.
Die Sorge um die explodierenden Energiekosten treibt die Verbraucher und auch die Betriebe um. Viele Kfz-Unternehmen fürchten um ihre Existenz, wie eine aktuelle Umfrage des »kfz-betrieb« zeigt.
Mit ihrem dritten Entlastungspaket will die Bundesregierung dagegensteuern, doch die Kritik vor allem aus den Reihen des Mittelstands reißt nicht ab. Anfang der Woche hatte die vom Bund eingerichtete Expertenkommission „Gas und Wärme“ ihren Zwischenbericht vorgelegt und eine Einmalzahlung im Dezember 2022 sowie eine Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 bis April 2024 empfohlen.
Letztere käme aber insbesondere für die kleineren und mittelständischen Betriebe zu spät, so die Kritik. Die Empfehlungen der Kommission seien „der nächste Tiefschlag für Mittelstand und Handwerk, die bei den Vorschlägen erneut vergessen wurden. Dies ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar“, sagt beispielsweise Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg. Der Gaspreisdeckel sei grundsätzlich ein wirksames Instrument, käme aber viel zu spät.
Das sieht auch ZDK-Präsident Jürgen Karpinski so: „Die richtige Richtung wurde mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eingeschlagen, allerdings werden die Entlastungen erst viel zu spät greifen. Der Winter wird für die Betriebe die problematische Zeit. Der Gaspreisdeckel soll kommen, jedoch erst frühestens im März 2023. Das bedeutet zu spät. Die Einmalzahlung im Dezember hilft für den Moment, aber eben nicht für die gesamte kalte Saison."
Kritik kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Die von der Gas- und Wärmekommission vorgeschlagenen Schritte gehen zwar in die richtige Richtung, denn mit der einmaligen Abschlagszahlung und der Gaspreisbremse sind liquiditätsstärkende sowie entlastende Instrumente geplant. Das große Manko der Vorschläge dieses Zwischenberichts ist jedoch, dass die Entlastungen viel zu spät greifen und sich – sollte an der angedachten Zeitachse festgehalten werden – für energieintensive Handwerksbetriebe und Mittelständler eine deutliche Entlastungslücke auftut. Dem bisherigen Zwischenbericht fehlt ein auf kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen fokussierter Akzent“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)
Konkret empfohlen hat die Expertenkommission folgende Maßnahmen:
Einmalzahlung im Dezember 2022: Mit einer Einmalzahlung im Dezember auf der Basis des Monatsverbrauchs sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Betriebe entlastet werden. Ausschlaggebend ist die Höhe der Abschlagszahlung von September 2022.
Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023: Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen und über die Abschlagszahlung an den Kunden weitergereicht werden. Vorgesehen ist, dass ein staatlich garantierter Bruttopreis für 80 Prozent des Gasverbrauchs gelten soll. Für die Gasmenge, die darüber hinaus verbraucht wird, soll der geltende Marktpreis gelten.
ZDK: Auch Gas-Umsatzsteuersenkung bringt keine Entlastung
Für Entlastung sollen auch die von der Bundesregierung beschlossene und auf den 1. Oktober rückwirkende Umsatzsteuersenkung auf Gas von 19 auf 7 Prozent sorgen sowie die Möglichkeit einer steuer- und sozialabgabenfreien 3.000-Euro-Sonderzahlung.
Auch diese Maßnahmen kämen bei den kleineren und mittelständischen Betrieben nicht an. „Die befristete Senkung der Umsatzsteuer ist für fast alle Kfz-Unternehmen – da sie in aller Regel vorsteuerabzugsberechtigt sind – ohne Entlastungswirkung. Denn für diese ist die Umsatzsteuer im Ergebnis ein durchlaufender Posten“, sagt Stefan Laing aus der ZDK-Rechtsabteilung. Gleichwohl sei die Senkung zu begrüßen und bringe den Arbeitnehmern eine Teilentlastung.
Die Möglichkeit der steuer- und sozialabgabenfreien Sonderzahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro wertet der ZDK-Jurist ebenfalls kritisch: „Dies eröffnet Unternehmen zwar eine zusätzliche Möglichkeit, die eigenen Beschäftigten bei inflationsbedingt steigenden Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Allerdings ist aus Arbeitgebersicht dabei problematisch, dass viele Betriebe in der aktuellen Krisensituation nicht in der Lage sind, solche Sonderzahlungen zu gewähren.“ Zielführender und dringlicher wären dagegen eine schnell wirksame Energiepreisbremse und direkte Unterstützungsleistungen für Bürger und Unternehmen.
Stand: 08.12.2025
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Aktuell finden auf den verschiedenen politischen Ebenen Gespräche mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt, bei dem unter anderem auch der ZDH eingebunden ist. Inwieweit die Kritik und Bedenken an den vorgelegten Empfehlungen Einfluss finden, wird sich erst Ende Oktober zeigen. Dann will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.