Infektionsschutzgesetz ZDH gegen Homeoffice- und Testangebotspflicht

Von Doris S. Pfaff

Die vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz lobte der ZDH grundsätzlich. Allerdings hält der Verband weitere Klarstellungen für die Handwerksbetriebe für erforderlich.

Der ZDH spricht sich bei den Änderungen für das neue Infektionsschutzgesetz gegen eine Pflicht für Betriebe aus, ihren Mitarbeitern Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen zu müssen. (Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Der ZDH spricht sich bei den Änderungen für das neue Infektionsschutzgesetz gegen eine Pflicht für Betriebe aus, ihren Mitarbeitern Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen zu müssen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Das Bundeskabinett hat am Donnerstag die Änderungen zum Infektionsschutz beschlossen. Danach soll es bei steigenden Infektionszahlen den Ländern ab Oktober wieder möglich sein, einzelne Maßnahmen zu ergreifen, so etwa eine Maskenpflicht im Einzelhandel oder im Nahverkehr.

Die Möglichkeiten für Lockdowns und Betriebsschließungen sehen die Änderungen nicht vor. Bundesweit soll in Fernzügen und Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht bestehen sowie eine Test- und Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Jetzt müssen die Änderungen noch in die parlamentarische Beratung, damit sie bis Ende September beschlossen werden können, wenn das bisherige Infektionsschutzgesetz ausläuft. Das neue Infektionsschutzgesetz soll dann vom 1. Oktober an bis zum 7. April 2023 gelten.

Der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) begrüßte grundsätzlich die geplanten Änderungen und Vorbereitungen für den Herbst. Generalsekretär Holger Schwanneke forderte von der Politik aber weitere Konkretisierungen und Klarstellungen der Änderungen.

ZDH-Generalsekretär Schwanneke warnte die Politik vor der Einführung einer neuen Homeofficepflicht und der Pflicht zum Testangebot.(Bild:  ZDH/Boris Trenkel)
ZDH-Generalsekretär Schwanneke warnte die Politik vor der Einführung einer neuen Homeofficepflicht und der Pflicht zum Testangebot.
(Bild: ZDH/Boris Trenkel)

„Entscheidend ist, betriebliche Einschränkungen und erst recht komplette Lockdowns und Betriebsschließungen unbedingt zu vermeiden: Dazu darf es nicht mehr kommen, denn das würden viele Handwerksbetriebe schlicht nicht überleben. Zudem darf die vorgesehene Unterscheidung zwischen bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen und länderspezifischen Regelungen keinesfalls zu einem länderspezifischen Flickenteppich an Regelungen führen, weil das für Betriebe, die über Ländergrenzen hinweg tätig sind, enorme bürokratische und organisatorische Belastungen bedeutet“, warnte Schwanneke.

Er wies darauf hin, dass die Handwerksbetriebe in der bisherigen Pandemie ausreichend bewiesen hätten, dass sie über funktionierende Hygienekonzepte verfügten und verantwortungsvoll mit dem Pandemiegeschehen umgehen würden. „Es braucht daher weder eine Neuauflage der Homeoffice- noch der Testangebotspflicht“, so Schwanneke.

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