Zugriff auf Fahrzeugdaten ZDH sieht Wettbewerb gefährdet

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Damit der Data Act Betrieben vollen Anspruch auf Datenzugang sichert, fordert der ZDH für die letzte anstehende Verhandlungsrunde weitere Verbesserungen – unter anderem, dass Hersteller nicht unter dem Vorwand zum Schutz vor Geschäftsgeheimnissen die Datenteilung verweigern dürfen.

Wenn Kfz-Betriebe an den Fahrzeugen ihrer Kunden arbeiten wollen, brauchen sie umfangreiche Daten der Hersteller. Mit dem Data Act will die EU die Regeln zum Zugang und damit die Wettbewerbsbedingungen aufstellen. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Wenn Kfz-Betriebe an den Fahrzeugen ihrer Kunden arbeiten wollen, brauchen sie umfangreiche Daten der Hersteller. Mit dem Data Act will die EU die Regeln zum Zugang und damit die Wettbewerbsbedingungen aufstellen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Am 27. Juni findet in Brüssel die voraussichtlich letzte Runde der Trilogverhandlungen von EU-Rat, -Parlament- und -Kommission zum Data Act statt. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärt dazu: „Das Handwerk fordert seit langem eine faire Datenteilung. Ansonsten ist die flächendeckende Erbringung von Wartungs- und Reparaturdiensten durch Handwerksbetriebe gefährdet. Mit Blick auf die bevorstehende Trilogeinigung zum Data Act ist jetzt die Gelegenheit, mehr Wettbewerb bei datenbasierten Geschäftsmodellen auf nachgelagerten Märkten zu schaffen."

Als positiv wertet er, dass wenige Tage vor der voraussichtlich entscheidenden Trilogsitzung zum Data Act ein Paradigmenwechsel in Sicht sei: Anstatt automatisch den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, sollen Nutzer durch Zugang zu ihren Daten nun mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. In diesem Sinne würden die Hersteller künftig zur Transparenz verpflichtet und müssten auslesbare Daten aus vernetzten Geräten in der gleichen Form auch Nutzern und Drittparteien zur Verfügung stellen, so der ZDH.

Für einen wirklich fairen Wettbewerb müssten laut ZDH-Generalsekretär aber noch zwei Punkte verbessert werden: „Erstens ist der Data Act noch nicht weit genug gefasst, da keine weiterverarbeiteten Daten enthalten sein sollen. Zweitens besteht die Befürchtung, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen generell als Vorwand dient, um Daten nicht teilen zu müssen. Wir fordern die Verhandlungsführerinnen und -führer daher auf, den Anwendungsbereich zu erweitern und Hersteller dazu zu verpflichten, ihre Geschäftsgeheimnisse im Vorfeld ausreichend zu begründen.“

(ID:49569973)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung