ZDK-Ausschuss Nutzfahrzeuge: Testfahrt im Elektrobus

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Die eigentliche Tagung fand unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Jörg Markwort statt. Technikreferent Werner Steber erläuterte den Anwesenden zunächst den aktuellen Stand der Einführung der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV). Kernpunkt war die Veröffentlichung des Änderungsentwurfs zur AU-Richtlinie im Bundesverkehrsblatt. Der angekündigte Stufenplan sieht zunächst die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung zum 1. Januar 2018, eine Grenzwertverschärfung zum 1. Januar 2019 und die Einführung einer Partikelanzahlmessung ab dem 1. Januar 2021 vor.

Ebenfalls im Oktober startet die Stufe 2 von i-Kfz, die die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter mit denselben Kennzeichen in demselben Zulassungsbezirk ermöglicht. Die SP-Werkstätten sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, die SP-Daten über eine sogenannte Kopfstelle in elektronischer Form an das KBA zu übermitteln. Der ZDK wird die Aufgabe der Kopfstelle übernehmen. Die SP-Werkstätten müssen die für die Übertragung zum ZDK vorgesehene Software „iKFZ-Plus“ installieren. Die Software sammelt diese Daten seit dem 01.10.2017 und wird sie nach der endgültigen Zulassung und Freischaltung an die Kopfstelle ZDK zur Weiterleitung an das KBA übermitteln.

Technikreferent Werner Steber informierte den Ausschuss über die überwiegend fehlenden Kalibriernachweise für Bremsprüfständen, die im Jahr 2017 stückgeprüft wurden. Die Betriebsinhaber sollten möglichst kurzfristig entsprechende Aufträge schriftlich erteilen und darauf achten, ausdrücklich eine Kalibrierung in Auftrag zu geben. Weiterhin wies Steber darauf hin, dass bis Ende 2017 auch alle Scheinwerfereinstell-Prüfsysteme gemäß der oben genannten Verkehrsblatt-Verlautbarung stückgeprüft/kalibriert sein müssen. Trotz der vom Kfz-Gewerbe und den Überwachungsorganisationen in den vergangenen Monaten aufgebauten Kapazitäten ist nicht sicher, ob diese ausreichend sein werden, um alle Scheinwerfereinstell-Prüfsysteme speziell in Prüfstützpunkten (PSP) und Prüfplätzen (PP) ordnungsgemäß zu überprüfen.

Dominik Lutter vom ZDK informierte die Anwesenden in Punkt 5 der Tagesordnung über die Überarbeitung der DGUV-I 200-005 und die Neuregelung der Qualifizierung für Arbeiten an Hochvolt- und Gasfahrzeugen. Die vier neuen Qualifizierungsstufen sollen eine einfachere Orientierung ermöglichen, welche Qualifizierung für welche Arbeit benötigt wird. Der Begriff „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ wird in diesem Zusammenhang zukünftig durch den Begriff „Fachkundig unterwiesene Person“ ersetzt.

Viele Städte und Kommunen setzen zurzeit verstärkt auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und nehmen daher stark zunehmend Elektrobusse oder Hybridfahrzeuge in ihren Fuhrpark auf. Die enorm gestiegenen Stückzahlen erzeugen einen entsprechend hohen Schulungsbedarf.

Weitere Tagungspunkte waren Neuerungen beim Abfall- und Abwasserrecht. Technikreferent Michael Breuer gab den Anwesenden einen Überblick über die Konsequenzen für Kfz-Betriebe durch die am 1. August 2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Neben einer Ausweitung der Anlagendokumentation, neuen Prüfpflichten und Gefährdungsstufen gibt es auch eine neue Bagatellgrenze für oberirdische Anlagen: Alle Gefahrstoffe mit den Wassergefährdungsklassen eins bis drei und einer Masse unter 200 Kilogramm oder einem Volumen kleiner oder gleich 220 Liter müssen nicht mehr auf Auffangwannen oder Ähnlichen Schutzvorrichtungen gelagert werden.

(ID:44941950)