Arbeitsschutz: Gegen Atemfrust
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Beim Lackieren sind Atemschutzgeräte mittlerweile Standard. Welches System zu verwenden ist, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. Gute Schutzsysteme filtern nicht nur die Schadstoffe, sondern können sogar die Mitarbeiter körperlich entlasten.

Bei den meisten Autofahrern ist der Griff zum Anschnallgurt, bevor es auf die Straße geht, inzwischen ein Automatismus: Denn fährt man ohne Gurt, gefährdet man sich nicht nur – es ist auch strafbar.
Ähnliches gilt für das Spritzlackieren. Bevor der Lackierer die Lackierpistole über das Blech schwingt, muss er ein Atemschutzsystem anlegen: Ob eine Halbmaske mit Filter reicht oder es ein Helm sein muss, bei dem die Luft von außerhalb der Lackierkabine zugeführt wird, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Allerdings macht sich nicht der Mitarbeiter strafbar, wenn er die Vorschriften missachtet, sondern der Betriebsinhaber ist in der Pflicht. Geregelt ist dies vor allem über die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, wie die seit 2006 geltende BG-Information BGI-557 sowie die DGVU-Regel 109-013. Die mittlerweile überarbeitete VDI-Richtlinie 3456–11.2.1 (TRGS 430) orientiert sich ebenfalls an diesen Vorgaben.
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