Coronapandemie Arbeitsschutzverordnung tritt vorzeitig außer Kraft

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Die noch geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar aufgehoben. Ab dann sollen die Betriebe im Umgang mit der Coronapandemie ganz auf Eigenverantwortung setzen.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war erstmals im Januar 2021 in Kraft getreten und hatte unter anderem Masken- und Testpflicht vorgeschrieben. Nun tritt sie vorzeitig außer Kraft.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war erstmals im Januar 2021 in Kraft getreten und hatte unter anderem Masken- und Testpflicht vorgeschrieben. Nun tritt sie vorzeitig außer Kraft.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Neben der Maskenpflicht im Personennahverkehr soll nun auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufgehoben werden. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bekannt gegeben.

Eine entsprechende Verordnung hat laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) das Bundesarbeitsministerium bereits auf den Weg gebracht und veröffentlicht. Somit verlieren die seit Beginn der Pandemie branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz ihre Gültigkeit.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sollte ursprünglich bis 7. April 2023 gelten. Erstmals in Kraft getreten war die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Januar 2021 und seitdem mehrmals neu gefasst worden, zuletzt im September 2022. Unter anderem hatte sie Arbeitgebern zum Schutz ihrer Mitarbeiter vorgeschrieben, Masken zur Verfügung zu stellen, später auch Selbsttests, und Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken.

Gründe für die vorzeitige Aufhebung sind die weiter sinkende Zahl der Corona-Infizierten, insbesondere der schwer Erkrankten, und die zunehmende Immunisierung der Bevölkerung. Mit der gleichzeitig fallenden Maskenpflicht im Personenfernverkehr verlieren die gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz in fast allen Lebensbereichen an Bedeutung.

Stattdessen setzt die Politik nun auf den eigenverantwortlichen Selbstschutz. Damit folgt Bundesarbeitsminister Heil den Forderungen der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, insbesondere der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des ZDH. Vor allem letzterer hat sich stets dafür eingesetzt, die Vorgaben zu coronabedingten Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz an das Infektionsgeschehen und die gesamtgesellschaftlichen Schutzvorgaben anzupassen.

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