Corona-Beschränkungen Auch Baden-Württemberg kippt die 2G-Regel
Nach Bayern gilt auch in Baden-Württemberg die 2G-Regel im Einzelhandel nicht mehr. Am Dienstag kippte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Bestimmung, weil die Corona-Verordnung der Landesregierung voraussichtlich rechtswidrig sein.
Anbieter zum Thema

Genau eine Woche vorher hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Bayern die Zutrittsregel für den Einzelhandel aufgehoben, wonach nur Genesene oder Geimpfte Zutritt haben durften. Davon ausgenommen waren Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Weil für die erlaubten Ausnahmen jedoch die Erläuterungen fehlten, musste Bayern die 2G-Regel aufheben.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1923800/1923847/original.jpg)
Corona-Schutzverordnung
Gericht in Bayern kippt 2G-Regel für den Einzelhandel
Zwar hatte der VGH in Baden-Württemberg zuvor bisherige Klagen abgewiesen, am Dienstag aber die Klage einer Schreibwarenhändlerin zugelassen und der Frau Recht gegeben. Sie hatte beklagt, dass auch Blumenläden als Läden deklariert seien, die den täglichen Bedarf deckten, Schreibwarenläden aber nicht.
Der Verwaltungsgerichtshof kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel und erklärte, dass das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Landesregierung hatte trotz sinkender Hospitalisierungsrate aus Sorge vor der Omikron-Welle die Alarmstufe II der Verordnung beibehalten.
3G-Regel gilt aber weiter
Die 2G-Regel wurde noch am Dienstag aufgehoben. Damit gilt für den Einzelhandel in Baden-Württemberg die 3G-Regel für Einzelhändler. Wer nicht geimpft ist, kann mit einem tagesaktuellen Negativtest das Geschäft betreten. Für Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs gelten nach wie vor außer der Maskenpflicht keine Einschränkungen.
Auf die 2G-Regeln im Einzelhandel hatte sich Anfang Dezember die Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt, um sich gegen die neue Corona-Virus Variante Omikron zu wappnen. Allerdings kündigte die Landesregierung an, noch im Laufe der Woche das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen und zuvor die Regeln der einzelnen Stufen anzupassen.
Grundsätzlich positiv auf die Entscheidung reagierte das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg. „Wir blicken nach vorne und fordern daher bei der angekündigten Überarbeitung der Stufenregelung eine Aufhebung von 2G im Handel. Der Einkauf mit Maske und Abstand ist sicher“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß und verweist auf Niedersachsen.
Wie in Bayern ist dort eine FFP2- oder vergleichbare Maske für den Einkauf im Einzelhandel verpflichtend, nicht aber der Geimpft- oder Genesenenstatus. Beuß: „Das Beispiel Niedersachsen belegt unsere Argumente und zeigt, dass es ohne 2G nicht zu höheren Fallzahlen gekommen ist. Es drängt sich der Eindruck auf, dass 2G im Handel der Politik lediglich dazu dient, den Druck auf die Ungeimpften hoch zu halten - und dies geschieht auf dem Rücken von ganz überwiegend mittelständischen Familienbetrieben und ihren Beschäftigten.“
(ID:47957981)