Ausrüstungsprüfung: Service für den Service

Autor / Redakteur: Bernd Reich / Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow

Mithilfe von Werkstattausrüstung warten und reparieren die Kfz-Betriebe täglich Kundenfahrzeuge. Dabei wird leicht übersehen, dass Hebebühnen, Prüfstände und Co. auch mal einer Inspektion bedürfen.

Bremsprüfstände benötigen alle zwei Jahre eine Stückprüfung mit Kalibrierung.
Bremsprüfstände benötigen alle zwei Jahre eine Stückprüfung mit Kalibrierung.
(Bild: Reich)

Die Werkstattausrüstung ist das Arbeitsmittel des Kfz-Mechatronikers. Ob Drehmomentschlüssel oder Hebebühne – sämtliches Klein- und Großgerät sollte jederzeit sicher, zuverlässig und genau funktionieren. Allerdings benötigen alle Werkstattausrüstungen selbst gelegentlich einen Service – und hier gibt es einiges zu beachten.

So ist zum Beispiel bei Toren und Hebebühnen jährlich eine Überprüfung auf Einhaltung der unfallverhütenden Systeme fällig, die UVV-Prüfung. Das schließt nicht zwingend eine Wartung mit ein, auch wenn die Hersteller der Bühnen einen Service ebenfalls jährlich vorschreiben. Bei Geräten, die für die Hautuntersuchung verwendet werden, gelten strenge Vorschriften im Hinblick auf die Messgenauigkeit. Bei einem Reifenservicegerät hingegen muss der Betrieb nur die Empfehlungen des Maschinenherstellers beachten. Für Kfz-Betriebe, die nach einem Qualitätsmanagementsystem arbeiten, gelten hingegen für qualitätsbestimmende Geräte im Service wie Fahrwerksvermessungssysteme und Drehmomentschlüssel regelmäßige Prüfungen.