Ausrüstungsprüfung: Service für den Service
Mithilfe von Werkstattausrüstung warten und reparieren die Kfz-Betriebe täglich Kundenfahrzeuge. Dabei wird leicht übersehen, dass Hebebühnen, Prüfstände und Co. auch mal einer Inspektion bedürfen.

Die Werkstattausrüstung ist das Arbeitsmittel des Kfz-Mechatronikers. Ob Drehmomentschlüssel oder Hebebühne – sämtliches Klein- und Großgerät sollte jederzeit sicher, zuverlässig und genau funktionieren. Allerdings benötigen alle Werkstattausrüstungen selbst gelegentlich einen Service – und hier gibt es einiges zu beachten.
So ist zum Beispiel bei Toren und Hebebühnen jährlich eine Überprüfung auf Einhaltung der unfallverhütenden Systeme fällig, die UVV-Prüfung. Das schließt nicht zwingend eine Wartung mit ein, auch wenn die Hersteller der Bühnen einen Service ebenfalls jährlich vorschreiben. Bei Geräten, die für die Hautuntersuchung verwendet werden, gelten strenge Vorschriften im Hinblick auf die Messgenauigkeit. Bei einem Reifenservicegerät hingegen muss der Betrieb nur die Empfehlungen des Maschinenherstellers beachten. Für Kfz-Betriebe, die nach einem Qualitätsmanagementsystem arbeiten, gelten hingegen für qualitätsbestimmende Geräte im Service wie Fahrwerksvermessungssysteme und Drehmomentschlüssel regelmäßige Prüfungen.
Voller Zugriff mit dem Monatsabo Digital
-
Alle
Artikel
Inkl. werbefreies Lesen und jetzt NEU: Vorlese-Funktion
-
E-Paper-Archiv
Alle Ausgaben von 2004 bis heute
-
Nach dem Probezeitraum 16,90 € / Monat
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen
Weitere Angebote erkunden