Behörde darf Diesel eines Update-Verweigerers nicht stilllegen

Von js/dpa

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Vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht hat sich ein Diesel-Fahrer erfolgreich gegen die Stilllegung seines Fahrzeugs gewehrt. An der Durchsetzungsfähigkeit und Rechtmäßigkeit derartiger Verfügungen bestehen Zweifel.

Das KBA droht Update-Verweigerern seit letztem Jahr mit der Stilllegung ihres Fahrzeugs.(Bild:  ZDK)
Das KBA droht Update-Verweigerern seit letztem Jahr mit der Stilllegung ihres Fahrzeugs.
(Bild: ZDK)

Ein Dieselfahrer aus Baden-Württemberg hat sich erfolgreich im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Stilllegung seines Fahrzeugs wegen überhöhter Abgaswerte gewehrt. Der Amarok-Besitzer hatte nicht an einer Rückrufaktion des Herstellers teilgenommen. Daraufhin hatte ihm das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Betrieb des Wagens untersagt und trotz Widerspruchs und Klage den sofortigen Vollzug angeordnet. Das Auto entspreche nicht der EG-Typgenehmigung. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 26. Februar gewährte das Verwaltungsgericht dem Kläger Eilrechtsschutz (12 K 16702/17).

Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit genüge nicht den Anforderungen, begründete das Gericht den Beschluss. Unter anderem zeige der seit dem Bekanntwerden der Verwendung von Abschalteinrichtungen im Jahr 2015 vergangene Zeitraum, dass keine Dringlichkeit vorliege, die den Sofortvollzug rechtfertige.

Die getroffene Entscheidung der Karlsruher Richter entspricht der Argumentation der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den Beschluss für den Amarok-Kunden vor Gericht erstritten haben. Die Anwälte vertreten seit Längerem die Ansicht, dass die ausgestellten Stilllegungsverfügungen rechtswidrig seien. Insbesondere dann, wenn der Halter noch in ein laufendes Gerichtsverfahren gegen Volkswagen oder einen Händler involviert ist.

Einheitliches Vorgehen – Fehlanzeige

Bereits seit letztem Jahr drohen KBA, Zulassungsbehörden und Verkehrsämtern Update-Verweigerern mit der Stilllegung ihrer Fahrzeuge. Zuletzt vermeldete die „Süddeutsche Zeitung“ im Dezember, dass Zulassungsbehörden aus ganz Deutschland Fahrzeughalter aufgefordert haben, ihre Fahrzeuge innerhalb von vier Wochen umrüsten zu lassen. Dabei wurde darauf verwiesen, dass es in den nächsten Monaten zu einer regelrechten Stilllegungswelle kommen könnte, von der bis zu 200.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen sein könnten. Wie viele Fahrzeuge tatsächlich aus dem Verkehr gezogen wurden, ist nicht bekannt.

Bislang liegt den vollstreckenden Ämter lediglich eine Empfehlung des KBA zur Stilllegung vor. Die Zulassungsbehörden bundesweit sollen dann nach eigenem Ermessen entscheiden - und das tun sie offenbar. Wie die „SZ“ weiter berichtet hatte, agieren beispielsweise die Zulassungsstellen in München und Stuttgart unterschiedlich. In München werden betroffene Fahrer zweimal dazu aufgefordert, dass Update installieren zulassen. Kommt es zu keiner Reaktion seitens des Halters, soll das Fahrzeug stillgelegt werden. In Stuttgart dagegen prüfe man jeden Einzelfall, ob der Halter nicht aus einem gewichtigen Grund das Update verweigert. Das Euskirchener Verkehrsamt hatte sich sogar der KBA-Anordnung widersetzt und die Stilllegung komplett aufgehoben.

In einem anderen Bericht zitiert der „Spiegel“ die Aussage eines Amtsleiters, der sagte, man halte sich mit Stilllegungen zurück, so lange es keine Vorgabe vom Gesetzgeber gebe. Weiter meinte er, dass das Risiko von Klagen gegen das Amt zu groß sei.

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