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Quarantäneplatz Beschädigte E-Fahrzeuge brauchen einen ausgewiesenen Stellplatz
Werkstätten, die ein beschädigtes Elektrofahrzeug auf dem Gelände haben, müssen es auf einem dafür ausgewiesenen Quarantäneplatz abstellen. Was aufwendig scheint, ist in der Praxis relativ leicht umzusetzen.

Noch nimmt die Elektromobilität erst langsam Fahrt auf. Aber die Zulassungszahlen zeigen, dass Hochvolt-Fahrzeuge sich immer mehr aus dem Nischendasein entfernen und sich einen festen Platz neben Dieseln und Benzinern erobern. Im Werkstattbetrieb dürften Plug-in-Hybride und vollelektrische Autos zunächst die Markenbetriebe beschäftigen. Denn die Kunden werden sie dorthin zum Service bringen, zumindest solange die Herstellergarantie greift. Auf die freien Werkstätten dürften demnach also eher mit ein paar Jahren Zeitverzögerung größere Auftragsvolumen im HV-Fahrzeugbereich zukommen. Dementsprechend spielt das Thema Hochvolt in puncto Mitarbeiterqualifikation sowie Werkstattinfrastruktur bei vielen freien Kfz-Betrieben noch kaum eine Rolle.
Aber was, wenn doch mal ein Plug-in-Hybrid- oder Elektroauto nach einem Unfall in die Werkstatt kommt? Je nachdem, was für ein Schaden vorliegt, können solche Fahrzeuge durchaus auch bei spezialisierten freien und Karosserie- und Lackierfachbetrieben landen. Bringt der Abschleppdienst den beschädigten Stromer zur Reparatur, darf er nicht einfach auf dem Hof oder in der Werkstatthalle abgestellt werden. Denn beginnt eine beschädigte Batterie zu brennen, kann es zu einer Art Kettenreaktion kommen. Brennende Zellen erhitzen benachbarte Zellen, bis diese ebenfalls brennen. Diesen Prozess nennt man auch „thermisches Durchgehen“.
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