StVO-Reform ZDK begrüßt Ablehnung durch Bundesrat

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

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Der Bundesrat hat den Entwurf zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgelehnt. Der ZDK reagiert erleichtert darauf. Denn er fürchtet Nachteile für den Mittelstand, wenn Kommunen mehr Spielraum bei der Festlegung von Parkflächen für Anwohner erhalten würden.

ZDK-Präsident Arne Joswig begrüßt die Ablehnung des Entwurfs zur Reform der StVO: „Handwerk und Gewerbe wären sonst mit dieser Novelle mehr und mehr aus der Stadt verdrängt worden.“ (Bild:  ProMotor)
ZDK-Präsident Arne Joswig begrüßt die Ablehnung des Entwurfs zur Reform der StVO: „Handwerk und Gewerbe wären sonst mit dieser Novelle mehr und mehr aus der Stadt verdrängt worden.“
(Bild: ProMotor)

Die Lobbyarbeit des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) zur geplanten Novelle der Straßenverkehrsordnung zeigt Wirkung. Der Bundesrat lehnte am Freitag (24. November) den Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab.

ZDK-Präsident Arne Joswig begrüßt die Ablehnung: „Handwerk und Gewerbe wären sonst mit dieser Novelle mehr und mehr aus der Stadt verdrängt worden. Den Mitarbeitenden fehlen bereits heute ausreichende Stellplätze und die Anfahrtswege werden immer länger. Das ist kostbare Zeit, die für Kundinnen und Kunden fehlt.“

Die Reform sah vor, Kommunen mehr Spielraum beim Ausweisen von Bewohnerparkraum zu geben, ohne die Bedürfnisse des deutschen Mittelstands zu beachten, kritisiert der ZDK. Laut Joswig dürfe es eben nicht zu einer schlichten Ausweitung von mehr Anwohnerparkplätzen kommen, ohne das innerstädtische Gewerbe zum Beispiel durch tageszeitabhängige Parkausweise gleichberechtigt beim Parkraum zu berücksichtigen.

„Ein Miteinander in den Ballungsräumen kann nur funktionieren, wenn Betriebe und Pendler nicht diskriminiert werden“, so der ZDK-Präsident. „Aufgrund unzureichender Angebote des ÖPNVs sowie fehlender Umsteigehubs an der Peripherie sind Berufspendler auf das Automobil angewiesen. Hier werden die Kommunen völlig unzureichend in die Pflicht genommen, auch für Alternativen wie beispielsweise Park-and-Ride-Systeme zu sorgen.“

Die Einführung eines Verkehrszeichens für Ladeflächen begrüßt der ZDK als richtigen Ansatz, um es den Handwerkern und den Gewerbetreibenden zu ermöglichen, ihrer Arbeit auch in Ballungsgebieten nachzukommen.

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