EU-Richtlinie für Kfz BVfK spricht von Teilerfolg beim „Recht auf Reparatur“

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Der BVfK bewertet die Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ als Teilerfolg – trotz aus seiner Sicht weiterhin erheblicher Belastungen für den Kfz-Handel.

Produkte sollen reparierbar sein, so will es die EU und hat es die Bundesregierung umgesetzt. Für das Kfz-Gwerbe birgt das „Recht auf Reparatur“ jedoch erhebliche Haftungsrisiken.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Produkte sollen reparierbar sein, so will es die EU und hat es die Bundesregierung umgesetzt. Für das Kfz-Gwerbe birgt das „Recht auf Reparatur“ jedoch erhebliche Haftungsrisiken.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Zwar konnten sich die Branchenverbände mit ihrer Kernforderung nach einer vollständigen Ausnahme für Kraftfahrzeuge bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ nicht durchsetzen. Eine begleitende Entschließung des Bundestags setzt nach Einschätzung des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK) jedoch ein wichtiges politisches Signal für künftige EU-Verfahren.

Wie berichtet, hatte der Bundestag das Gesetz am 25. Juni 2026 verabschiedet. Nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrats tritt es zum 31. Juli 2026 in Kraft.

Politisches Signal aus Berlin – Bewertung der Verbände

Nach Darstellung von BVfK und Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatten sich beide Organisationen bis zuletzt intensiv dafür eingesetzt, Fahrzeuge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen – unter anderem mit einer direkten Ansprache an die Bundestagsfraktionen unmittelbar vor der Abstimmung.

Zwar blieb dieser Vorstoß ohne unmittelbaren Erfolg. Allerdings verabschiedete der Bundestag parallel eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für Ausnahmeregelungen bei komplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen einzusetzen – insbesondere im Hinblick auf geplante Verlängerungen der Gewährleistungsfristen. Der BVfK wertet dies als Beleg dafür, dass die Argumente der Branche politisch Gehör gefunden haben.

Neue Gewährleistungslogik – Kritik aus Handelssicht

Nach Einschätzung des BVfK bringt das Gesetz erhebliche Änderungen mit sich. Künftig verlängert sich die Gewährleistungsfrist nach einer erfolgreichen Reparatur um weitere zwölf Monate – und zwar für das gesamte Fahrzeug.

Der Verband sieht hierin ein zentrales Problem: Die Haftung könne sich auch auf Mängel erstrecken, die keinen Zusammenhang mit der ursprünglichen Reparatur haben. Das Risiko für Händler steige damit deutlich.

Zudem wird die Reparierbarkeit eines Produkts als Kriterium für die Mangelfreiheit verankert. Aus Sicht des BVfK führt dies im automobilen Kontext zu Zielkonflikten, da Händler keinen Einfluss auf Konstruktion oder Ersatzteilverfügbarkeit haben, aber potenziell dafür haftbar gemacht werden könnten.

Informationspflichten und Praxisprobleme

Auch die neuen Informationspflichten bewertet der BVfK kritisch. Händler müssen Verbraucher über das „Recht auf Reparatur“ und verlängerte Gewährleistungsfristen informieren.

Nach Auffassung des Verbands entspricht dies nicht immer der Realität im Kfz-Handel: Insbesondere im Gebrauchtwagengeschäft bestehe häufig kein echtes Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung. Der BVfK sieht hier zusätzlichen bürokratischen Aufwand sowie ein erhöhtes Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Einordnung: EU-Ziel und Branchensicht

Die EU verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen zu stärken. Die dargestellten Auswirkungen und Bewertungen spiegeln die Positionen von BVfK und ZDK wider, die auf branchenspezifische Besonderheiten des Kfz-Marktes verweisen – etwa technische Komplexität, Herstellerabhängigkeiten und lange Nutzungszyklen.

Die begleitende Entschließung des Bundestags könnte nach Einschätzung der Verbände den Weg für differenziertere Regelungen auf EU-Ebene ebnen. Ob und in welchem Umfang dies gelingt, bleibt abzuwarten.

Der BVfK kündigt an, den weiteren Gesetzgebungsprozess auf nationaler und europäischer Ebene aktiv zu begleiten. Ziel sei es, aus Sicht des Verbands praktikable Lösungen für den Kfz-Handel zu erreichen und die regulatorischen Belastungen zu begrenzen.

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