Jahresausblick Das ändert sich für die Kfz-Branche

Von Doris Pfaff

2022 bringt für die Kfz-Branche und Autofahrer, ungeachtet der Corona-Regeln, Änderungen mit sich, darunter auch das neue Kaufrecht. Eine Übersicht über die Neuerungen erstellte das Fachmagazin »kfz-betrieb« mit Unterstützung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Im neuen Jahr stehen wieder wichtige Änderungen an. Für die Kfz-Branche ist das Inkrafttreten des neuen Sachmangelrechts ab 1. Januar 2022 besonders bedeutend.
Im neuen Jahr stehen wieder wichtige Änderungen an. Für die Kfz-Branche ist das Inkrafttreten des neuen Sachmangelrechts ab 1. Januar 2022 besonders bedeutend.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Die Liste, worauf sich Kfz-Betriebe, aber auch Kunden zum 1. Januar 2022 einstellen müssen, ist wieder lang. Viele Änderungen erfolgen turnusmäßig, so die Neueinstufungen bei den Versicherungen und die Änderungen bei den HU-Plaketten.

Assistenzsysteme: ab Juli verpflichtend

Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli 2022 mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer warnt, wenn er das aktuelle Tempolimit überschreitet. Weitere verpflichtende Systeme sind die Black-Box, Notbremsassistent und Notfall-Spurhalteassistent sowie die Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen – also vor allem Transporter und Lkw – ist ab 2022 ein Abbiegeassistent vorgeschrieben.