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FAQ Das müssen Kfz-Betriebe bei der Corona-Testpflicht beachten
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Corona-Testangebote unterbreiten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Kfz-Unternehmen rund um die Testpflicht.

Ab 20. April müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Schnell- oder -Selbsttest anbieten müssen. Der Bund beschloss eine entsprechende Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Außerdem wurde die ursprünglich bis Ende April befristete Verordnung bis Ende Juni verlängert. Zwar haben viele Kfz-Betriebe in den vergangenen Wochen bereits freiwillig getestet, eine Verpflichtung wirft aber nun einige Fragen auf.
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