Das müssen Sie beim Datenschutz künftig beachten

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Informationspflichten beachten

Rechte der betroffenen Personen und Informationspflichten

a. Die betroffenen Personen sind über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Dies hat insbesondere in einer transparenten, leicht zugänglichen Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache zu erfolgen (Art. 12 DS-GVO). Wie stellen Sie diese datenschutzkonforme Information der betroffenen Personen über alle in Art. 13 und 14 DS-GVO genannten Punkte sicher?

b. Wie stellen Sie die weiteren Rechte der betroffenen Personen sicher (Art. 15-22 DS-GVO)? Denken Sie dabei insbesondere an folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf fristgemäße Löschung der verarbeiteten Daten
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Sicherheit der Verarbeitung und Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

a. Setzen Sie oder Ihre Dienstleister technische und organisatorische Maßnahmen ein, die ein dem Verarbeitungsrisiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten (Art. 32 DS-GVO)? Haben Sie Ihre diesbezügliche Schutzbedarfsklassifizierung dokumentiert?

b. Setzen Sie

  • Pseudonymisierungs-
  • Anonymisierungs- oder
  • Verschlüsselungsverfahren ein? In welchen Fällen?

c. Haben Sie für die von Ihnen eingesetzten IT-Anwendungen jeweils ein dokumentiertes Rollen- und Berechtigungskonzept?

d. Wie stellen Sie sicher, dass bei der Änderung oder Neuentwicklung von Produkten oder Dienstleistungen Datenschutzanforderungen von Anfang an mit berücksichtigt werden (Art. 25 DS-GVO, Stichwort „eingebauter Datenschutz“)?

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