Das müssen Sie beim Datenschutz künftig beachten

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Verträge prüfen

a. Haben Sie Ihre bestehenden Verträge mit Auftragsverarbeitern, d. h. mit Unternehmen, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, an die neuen Regelungen (Art. 26 – 28 DS-GVO) angepasst?

Dokumentieren Sie Anweisungen, die Sie Ihren Auftragsverarbeitern geben?

b. Bestehen für alle Verarbeitungen, bei denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau möglich ist, zusätzliche Garantien, z. B.

  • Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (EU-Standardvertragsklauseln)
  • Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules/BCR)?

Folgen des Datenschutzes abschätzen

a. Führt Ihr Unternehmen Verarbeitungen mit einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen durch (Art. 35 DS-GVO)? Dies gilt z. B. bei einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (zum Begriff der besonderen Kategorien personenbezogener Daten s.o. Ziffer 3, vertiefende Hinweise).

b. Falls ja, haben Sie für die in diesen Fällen erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung in Ihrem Unternehmen einen Prozess eingeführt?

c. Wer ist für diesen Prozess zuständig?

(ID:45297353)

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