Das müssen Sie beim Datenschutz künftig beachten

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Meldepflichten beachten

a. Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Prozess zur Meldung von Datenschutzverstößen an die Aufsichtsbehörde eingeführt (Art. 33 DS-GVO)?

  • Haben Sie dabei insbesondere auch die Einhaltung der Meldefrist von 72 Stunden beachtet?
  • Wer ist in Ihrem Unternehmen für die Meldung zuständig?

b. Falls Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, denken Sie an die Meldung der entsprechenden Kontaktdaten an die Aufsichtsbehörde ab dem 25.05.2018.

Dokumentation umsetzen

a. Können Sie die Einhaltung aller vorstehend genannten Pflichten/Anforderungen (schriftlich) nachweisen?

b. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation immer auf dem neuesten Stand ist?

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