„Das riecht nach Schikane“
Immer mehr Fahrzeughersteller ersetzen das klassische Serviceheft durch elektronische Datenbanken. Kfz-Betrieben können hierbei Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn sie für den Zugang unangemessen viel bezahlen sollen.
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Redaktion: Dürfen Hersteller und Importeure von Kfz-Betrieben, die nicht zu ihrer Organisation gehören, Gebühren für den Zugang zu einem elektronischen Serviceheft verlangen?
Dr. Thomas Funke: Wenn der Fahrzeuglieferant einem freien Marktbeteiligten Zugang zu einer Datenbank gewährt, kann er hierfür eine Aufwandsentschädigung verlangen. Diese muss aber angemessen sein und darf Freie Werkstätten bzw. Betriebe außerhalb des eigenen Netzes nicht im Wettbewerb behindern.
Woran machen Hersteller/Importeure die Gebühren fest? Wie hoch dürfen sie sein?
Die Gebühren dürfen nicht höher sein als diejenigen, die eine Vertragswerkstatt innerhalb der Organisation zahlen muss. Außerdem sollte jede andere Werkstatt die Möglichkeit haben, im Einzelfall oder tageweise auf die Datenbank zuzugreifen. Sie darf nicht dazu gezwungen werden, ein teures Abonnement für den Zugang zu kaufen. Dies geht aus Entscheidungen der EU-Kommission deutlich hervor.
Ist es den Herstellern/Importeuren freigestellt, in welcher Form sie diese Gebühren erheben dürfen?
Die Praxis von Daihatsu z. B. mit monatlich festen Entgelten und der verpflichtenden Teilnahme an Schulungen erscheint mir kartellrechtlich problematisch. Gerade ein Hersteller/Importeur mit einem kleinen Marktanteil kann nicht verlangen, dass eine andere Werkstatt den Zugang nur als teures „Abonnement“ erhält. Dies ist einer Werkstatt, bei der ein Daihatsu vielleicht einmal im Monat auf dem Hof steht, nicht zuzumuten. Der differenzierte Ansatz von BMW kommt den Vorgaben der EU-Kommission näher: Der Hersteller staffelt die Nutzungsentgelte analog den Gebühren für die Nutzung des Wartungs- und Reparaturportals im Zuge der Euro-5/6-Klausel. Man muss dies aber auch danach bewerten, ob der Nutzer die Möglichkeit hat, Einträge in der Datenbank vorzunehmen. Jede Werkstatt sollte nicht nur die Wartungshistorie abfragen, sondern die eigenen Inspektionen auch in die Datenbank eintragen können.
Warum sollte das so sein?
Für den Fahrzeughalter ist der Nachweis über eine lückenlose Wartung in einem Fachbetrieb ganz entscheidend – gerade dann, wenn er ihn als Gebrauchtwagen später verkaufen will. Kann die Freie Werkstatt ihm nicht helfen, diesen Nachweis zu führen, so kann sie mit der Vertragswerkstatt schwerlich konkurrieren. Daher würden die Kartellbehörden die Verweigerung des Zugangs wahrscheinlich als Wettbewerbsbeschränkung betrachten.
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