Insolvenzantragspflicht Dem Pleitegeier ein Schnippchen schlagen
Die Coronakrise sorgt für eine prekäre Lage in manchen Betrieben. Durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gibt es noch eine Gnadenfrist bis zum Jahresende. Wer die Zeit sinnvoll nutzt, hat Chancen, die Pleite abzuwenden.

Es sind bewegte Zeiten, die viele Betriebe und ihre Mitarbeiter derzeit durchmachen. Die Umsätze im Kfz-Gewerbe sind in der Corona-Pandemie eingebrochen; von einer flächendeckenden Erholung kann noch keine Rede sein. „In diesem Jahr müssen wir mit rund 20 Prozent weniger Neuzulassungen, etwa sieben Prozent weniger Gebrauchtwagen sowie einer um vier Prozentpunkte geringeren Werkstattauslastungsquote rechnen“, sagt Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), pflichtet ihm bei: Bei vielen Unternehmen sei „auch in den nächsten Monaten keine Besserung in Sicht“.
Angesichts schwindender Reserven ist die finanzielle Lage in manchen Betrieben prekär. Doch in der Insolvenzstatistik schlägt sich das noch nicht nieder: Bis zum 30. September haben in Deutschland knapp 12.200 Unternehmen eine Insolvenz angemeldet und damit 14,7 Prozent weniger als noch im letzten Jahr (erstes bis drittes Quartal 2019: 14.381). „Die wirtschaftlichen Probleme vieler Unternehmen durch die Coronakrise zeigen sich bislang nicht in einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen“, sagt Frank Schlein, Geschäftsführer der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel. Das sei unter anderem auf die staatlichen Rettungspakete für Unternehmen zurückzuführen. „Die Hilfszahlungen verschleiern derzeit die wahre finanzielle Struktur einiger Unternehmen“, sagt er.
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