Neues Sachmangelhaftungsrecht
Der Verkauf von Gebrauchtwagen wird schwieriger
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Ab 1. Januar 2022 sollen verschärfte Regeln im Gewährleistungsrecht gelten. Vor allem für den Gebrauchtwagenhandel befürchtet das Kfz-Gewerbe einschneidende Auswirkungen. Die sogenannte Beweislastumkehr zugunsten des Kunden verlängert sich auf ein Jahr.
Für den Autohändler steigt durch die Verschärfung der Regeln zum Gewährleistungsrecht ab Januar 2022 das finanzielle Risiko mit dem Verkauf von Gebrauchtwagen. Künftig könnte er unter Umständen für später entstandene Mängel bis zu einem Jahr nach dem Verkauf geradestehen müssen. Bislang hatte der Kunde bis sechs Monate nach dem Kauf Anspruch darauf, Mängel am Fahrzeug beseitigen zu lassen, sofern der Autohändler nicht beweisen konnte, dass sie neu aufgetreten waren.
Durch die Verlängerung der sogenannten Beweislastumkehr zugunsten des Kunden auf zwölf Monate, wird das Geschäft für den Autohändler insgesamt schwieriger. Schließlich muss er im Vorfeld des Verkaufs penibel den Pkw-Zustand prüfen und dokumentieren, um unter Umständen nach einem Jahr noch beweisen zu können, dass der später vom Kunden beanstandete Schaden nicht vorlag.
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